27.08.2019 - 5.2 Grundstücksvergabe nach Konzept und Erbbaupacht

Beschluss:
vertagt
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Heuer spricht sich dagegen aus, die Vergabe in der Regel in Erbbaupacht vorzunehmen. Dies sei für einkommensschwache Bewerber sicher sinnvoll, solle jedoch nicht als Dogma verstanden werden. Er schlägt folgende Änderungen vor:

„Ferner soll kann die Vergabe in der Regel in Erbbaupacht erfolgen.“

 

 

Herr Jäkel übernimmt für die antragstellende Fraktion die vorgeschlagenen Änderungen.

 

 

Herr Wolfram (Bereich Stadtentwicklung) erinnert an den bereits gefassten Beschluss die Grundstücksverkäufe zu überarbeiten und Konzeptausschreibungen zu fixieren (18/SVV/0967). Diesem Auftrag kommt die Verwaltung derzeit nach und wird die überarbeitete Leitlinie voraussichtlich in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2019 einbringen. Die Verwaltung regt an, die Themen gebündelt zu behandeln und den Antrag dann gemeinsam mit der angekündigten Verwaltungsvorlage erneut aufzurufen und zu diskutieren.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung

Herr Kirsch stellt den Antrag auf Zurückstellung, bis die Leitlinie vorgelegt wird.

Herr Pfrogner spricht dagegen, um erst das Meinungsbild zu erfahren.

Frau Hüneke spricht dafür; die Formulierung sei unklar und die Behandlung im Kontext mit der Verwaltungsvorlage sinnvoll.

Abstimmungsergebnis: mit 6 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen wird der Antrag zurück gestellt.

 

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