21.08.2019 - 6.40 Standard für Einzelfallhelfer*innen an Schulen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird von der Stadtverordneten Bartelt, namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingebracht und anschließend die Überweisung in die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie Bildung und Sport beantragt.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion sowie Bildung und Sport wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei der Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer (drohenden) seelischen Behinderung Hilfe zur angemessenen Schulbildung benötigen, sollen Einzelfallhelfer zukünftig über einen definierten Ausbildungsstandard wie z.B. staatlich anerkannte Erzieher/-innen verfügen.

 

Die gesetzliche Grundlage bildet der § 35a SGB VIII i.V.m. §§ 53/ 54 SGB XII.

 

 

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Anlagen zur Vorlage