04.09.2019 - 4.2 Bildung eines Zeitweiligen Ausschusses KiTa-Elt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 04.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Zeller bringt namens der Fraktion DIE aNDERE den Antrag ein.
Die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Frau Aubel führt aus, dass sie die Zuwendung zu diesem Thema begrüße, um auch Vorkehrungen für die Zukunft treffen zu können. Allerdings empfehle sie, die Thematik mit externer Unterstützung im Hauptausschuss und im Jugendhilfeausschuss aufzuarbeiten und schlägt folgende Änderung des Antrags vor:
Zur Aufklärung der Hintergründe und Verantwortlichkeiten bezüglich der Berechnung der fehlerhaften Kita-Elternbeiträge in den Jahren 2015 bis 31.07.2018 erfolgt die Einsetzung eines externen Gutachters.
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss legen auf der Basis eines Verwaltungsvorschlages die Fragestellungen, welche durch das Gutachten zu klären sind, (gemeinsam) fest.
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss werden am Prozess der Gutachterauswahl und –beauftragung vollumfänglich beteiligt.
Der Bericht des Gutachtens wird im Jugendhilfeausschuss und Hauptausschuss präsentiert. In Abhängigkeit von den Ergebnissen, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss und/oder der Hauptausschuss das weitere Vorgehen, welches der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wird.
Der Oberbürgermeister ergänzt, dass er die „vollumfängliche“ Beteiligung wieder streiche, da es bezüglich der Gutachter und deren Beauftragung Grenzen rechtlicher Natur gebe, inwieweit die Stadt eingreifen dürfe. Er wolle damit eventuelle Unstimmigkeiten schon im Vorfeld ausräumen. Er plädiert im Weiteren für den Änderungsantrag und verweist auf die umfänglichen Akten und den damit verbundenen hohen Aufwand der Sichtung. Der Weg über eine fachliche Begutachtung sei aus seiner Sicht ein gangbarer, sowohl für die Ehrenamtlichen als auch für die Verwaltung.
Diesem Vorschlag schließt sich die Fraktion DIE aNDERE an, so Herr Zeller.
Der von Frau Aubel vorgeschlagene, geänderte Beschlusstext mit der Streichung des Wortes „vollumfänglich“ wird zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam bildet einen Zeitweiligen Ausschuss zur Aufklärung der Hintergründe und Verantwortlichkeiten für die Berechnung überhöhter KiTa-Elternbeiträge in den Jahren 2015-2018.
Ziel der Ausschussarbeit ist es, die Vorgänge innerhalb der Verwaltung zu klären, die zur fehlerhaften Kalkulation der KiTa-Elternbeiträge in den Jahren 2015-2018 führten.
Es soll insbesondere transparent gemacht werden, wie der Entscheidungsweg war, der zu der fehlerhaften KiTa-Elternbeitrags-Kalkulation geführt hat und es soll geklärt werden, ob bei allen Schritten die rechtlichen Regelungen und die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
Weiterhin soll geklärt werden welche Maßnahmen durch den Leiter der Verwaltung, die zuständigen Beigeordneten und den Jugendamtsleiter ergriffen wurden, um die Fehler zu erkennen, die Vorgänge aufzuklären und daraus strukturelle und personelle Konsequenzen zu ziehen.
Dazu tagt der Ausschuss mit Ausnahme der Ferienzeiten einmal monatlich. Er besteht aus neun Mitgliedern und wird nach den Vorschriften der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der SVV gebildet. Die Fraktionen können sachkundige Einwohner*innen benennen.
Der Zeitweilige Ausschuss fertigt einen Bericht an, der der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird. Falls Fraktionen Minderheitsvoten einbringen, sind diese als Teil des Berichts zu veröffentlichen.
Zur Aufklärung der Hintergründe und Verantwortlichkeiten bezüglich der Berechnung der fehlerhaften Kita-Elternbeiträge in den Jahren 2015 bis 31.07.2018 erfolgt die Einsetzung eines externen Gutachters.
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss legen auf der Basis eines Verwaltungsvorschlages die Fragestellungen, welche durch das Gutachten zu klären sind, (gemeinsam) fest.
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss werden am Prozess der Gutachterauswahl und –beauftragung beteiligt.
Der Bericht des Gutachtens wird im Jugendhilfeausschuss und Hauptausschuss präsentiert. In Abhängigkeit von den Ergebnissen, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss und/oder der Hauptausschuss das weitere Vorgehen, welches der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt wird.