04.09.2019 - 3 Bauvorhaben der Bundeswehr auf einer Liegenscha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Fachbereichsleiter für Stadtplanung und Stadterneuerung, Herrn Goetzmann eingebracht, der in seinen Ausführungen auf die diesbezüglichen Besonderheiten im Planungsrecht hinweist.

 

Nach Beantwortung der Nachfrage von Herrn Walter zu den ausgewiesenen Waldflächen, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den beabsichtigten Bauvorhaben der Bundeswehr auf einer Liegenschaftsteilfläche der Henning-von-Tresckow-Kaserne (siehe Anlage) zuzustimmen, wenn keine rechtlichen oder sonstigen Gründe dagegensprechen.

 

Perspektivisch ist der Flächennutzungsplan für die militärischen Nutzungen entsprechend zu ändern.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen