11.09.2019 - 8.21 Messstationen zur Erfassung der Luftqualität un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.21
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 11.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Antrag wird namens der Fraktion DIE aNDERE von der Stadtverordneten Dr. Laabs eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Eichert, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität.
Abstimmung:
Die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2019 in der Rechtssache C-723/17 (näheres siehe Begründung dieser Drucksache)
1. zu prüfen, an welchen Stellen entlang der Nutheschnellstraße (L40) Standortmessungen zur dauerhaften und bei Bedarf zusätzlich mobilen Erfassung der Luftgüte (Messung der Schadstoffe Stickoxid, Kohlenmonoxid, Blei, Partikel PM10 und PM 2,5, Schwefeldioxid und Benzol) und
2. an welchen Stellen entlang der L40 Messungen zur Erfassung der Schallemissionen nötig sind.
Das Prüfergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2020 mitgeteilt werden.