24.09.2019 - 6.2 Missbilligung vom Verzicht der gebotenen Vorkau...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Menzel bringt den Antrag ein. Herr Sträter legt dar, dass aus Sicht des Ortsbeirates eine Missbilligung des Verhaltens der Stadt nicht in Frage komme und begründet dieses. Die Stadtverwaltung habe ihn darüber informiert, dass Bima-Flächen in der öffentlichen Uferzone, zwischen Uferweg und Ufer, grundsätzlich von der Stadt gekauft werden. Die Nachfragen zur Historie von Frau Dr. Ryssel werden beantwortet. Herr Menzel kritisiert, dass er dazu bisher noch keine Akteneinsicht bei der Verwaltung erhalten habe. Anschließend wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der OBR von Groß Glienicke ist verwundert, dass der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam die gebotenen Vorkaufsrechte am Groß Glienicker See nicht ausgeübt hat, insbesondere nicht die vormals der BIMA gehörenden Grundstücke.

 

Er bittet den Oberbürgermeister um Darstellung der guten Gründe und um Erläuterung, wie der Oberbürgermeister die Ziele der öffentlichen Grünfläche am Ufer erreichen will. 

 

Aus Sicht des OBR verstößt dieses Verhalten der Landeshauptstadt Potsdam gegen den Planungswillen des OT Groß Glienicke, wie er durch die damals selbstständige Gemeinde formuliert wurde.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 4 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei einer Ja-Stimme

und einer Stimmenthaltung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=126844&selfaction=print