17.09.2019 - 4.4 Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) macht aufmerksam, dass die Beratung zu diesem Bebauungsplan bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr im April 2019 erfolgt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung empfohlen worden ist. In der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2019 erfolgte jedoch nochmals eine Rücküberweisung in den Bauausschuss, um den Bedarf der im Bebauungsplan dargestellten Fläche für Gemeinbedarf -Zweckbestimmung Kindertagesstätte darzustellen.

 

Die erbetenen Informationen sind mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage über die Bedarfe und Flächenverfügbarkeiten von Kindertagesstäten im Kirchsteigfeld (sh.TOP 4.5) vorgelegt worden, so dass die gemeinsame Behandlung von Tagesordnungspunkt 4.4 und 4.5 vorgeschlagen wird.

 

Anhand einer Präsentation geht Frau Holtkamp auf die Inhalte der Mitteilungsvorlage detailliert ein. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass die mit dem Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg beabsichtigte Verkleinerung der Fläche des Kitastandortes am Priesterweg aufgrund der gegenwärtigen und zukünftigen Kapazitätsentwicklung und der verfügbaren Flächen als unkritisch im Rahmen der Fachplanung betrachtet wird.

 

Bei der Planung handelt es sich um die Fortentwicklung des Entwurfes der Stadtplaner Kohl / Krier und ist als Komplettierung der städtebaulichen Figur anzusehen.

 

Auf die Frage, ob ein Zuwachs an Wohnbebauung an der Seite des Kirchsteigfeldes, den zu erwartenden Kitabedarf abdecke, wird mit ja geantwortet.

 

Zur Frage des Schutzes der Kinder vor Feinstaub etc. beim Bau von Kitas an Hauptstraßen, wird auf die eingeholte fachgutachterliche Beurteilung verwiesen (das Aufstellen einer Lärmschutzwand). Der Schutz vor Immissionsbelastungen ist durch Festsetzungen im Bebauungsplan und dem dazugehörigen städtebaulichen Vertrag gesichert.

 

 

Herr Matz verweist auf den kürzlich gefassten Beschluss zum Klimanotstand und zum Beschluss „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“-Kommune, welcher insbesondere ab 2020 den KfW 55-Standard für Neubauten empfiehlt. Herr Matz bittet die Verwaltung um Information, ob es im Städtebaulichen Vertrag eine Regelung zur Energieeffizienz der Gebäude gibt, die über das gesetzlich geforderte  Mindestmaß an die energetische Qualität der Gebäude hinausgeht. Bei diesem, ab 2020 möglichst anzuwendenden höherwertigen energetischen KfW 55-Standard, sei der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle 30 % besser als der des Referenzgebäudes. Herr Matz gibt seine Ausführungen zu Protokoll.

 

 

Herr Goetzmann verneint dies und macht aufmerksam, dass die Schlussverhandlung zum Städtebaulichen Vertrag bereits im Februar 2019 erfolgte, also weit vor dem hier angesprochenen Beschluss zum Klimanotstand.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änderung, ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2 und 3). Der Teilbereich A „Priesterweg“ wird als Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg weitergeführt. Die Teilbereiche B „Zentrum-Süd“ und C „Gewerbegebiet“ werden zu einem noch nicht näher bestimmten Zeitpunkt als eigenständige Bebauungsplanverfahren fortgeführt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 “Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 4 und 5).

 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplans Nr. 18 “Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg, wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 6).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

 

Zu der im Nachgang der Abstimmung erfolgten Bitte, im weiteren Verfahren den Beschluss zum Klimanotstand einzubeziehen, macht Herr Goetzmann aufmerksam, dass dies nicht möglich sei. Man könne nicht erst der Vorlage mit dem dazugehörigen Städtebaulichen Vertrag zustimmen und im Anschluss Änderungen fordern.

 

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Anlagen zur Vorlage