01.10.2019 - 4.7 Standard für Einzelfallhelfer*innen an Schulen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 01.10.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Bartelt bringt den Antrag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. Es solle eine Mindestqualität für Schulassistenzen geschaffen werden.
Herr Bindheim macht darauf aufmerksam, dass der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion (GSWI) am 24.09.19 den Antrag zurückgestellt habe, weil die Verwaltung derzeit die Höhe der Kosten für Fachkräfte im Rahmen der Schulassistenz prüfe. Ein Ergebnis liege derzeit nicht vor. Gespräche im Rahmen der Haushaltsdebatte müssen noch geführt werden, da diese Kosten nicht in den Eckwerten enthalten seien.
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Bei der Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer (drohenden) seelischen Behinderung Hilfe zur angemessenen Schulbildung benötigen, sollen Einzelfallhelfer zukünftig über einen definierten Ausbildungsstandard wie z.B. staatlich anerkannte Erzieher/-innen verfügen.
Die gesetzliche Grundlage bildet der § 35a SGB VIII i.V.m. §§ 53/ 54 SGB XII.
Anlagen zur Vorlage
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