24.10.2019 - 3.3 Schulstandort Waldstadt-Süd

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kruschat nimmt sein Rederecht als Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg wahr. Er bezieht sich auf zwei Kernthemen, das Landschaftsschutzgebiet (LSG) und den Waldschutz. Obwohl LSG wichtige Funktionen erfüllen, werden sie insgesamt geringer. Sie gilt es zu schützen und das heißt, keine Bebauung.

Auch der Wald übernimmt hier eine wichtige Funktion. Er dient nicht nur als Erholungsgebiet, sondern fungiert ebenfalls als rm- und Klimaschutzelement. Darauf werde auch im Klimaschutzkonzept der Landeshauptstadt Potsdam verwiesen. Dassse hier Berücksichtigung finden und der Wald erhalten werden.

Herr Kruschat verweist weiter auf den gefassten Beschluss zum Klimanotstand, gegen den hier verstoßen werde. Er fordert die Erhaltung des Waldes und des LSG und kündigt an, tigenfalls den gerichtlichen Weg zu gehen.

 

 

Herr Brödner nimmt sein Rederecht als Vorstandsmitglied des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) Kreisverband Potsdam wahr. Er schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und fordert, den Standort hinsichtlich des ausgerufenen Klimanotstandes neu zu bewerten.

 

 

Frau Woller nimmt ihr Rederecht für die Bürgerinitiative „rger für WALDstadt“ wahr. Sie plädiert für eine interkommunale Entwicklung und die entsprechende Unterstützung kleinerer Kommunen. Daraus ergäben sich umweltpolitisch weitreichende positive Folgen. Denn wenn Menschen das, was sie täglich tun (Einkauf, Schule etc.), dort umsetzen können, wo sie leben, werden Verkehre minimiert und die Umwelt geschont.

Der Wald erfüllt für die hier lebenden Menschen nicht nur die wichtigen Funktionen der Naherholung oder des Lärmschutzes, sondern sei auch identitätsstiftender Bestandteil der Anwohnerschaft.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum Klimanotstand müsse der Standort nochmals überdacht werden. (der vollständige Redebeitrag liegt dem Protokoll an)

 

 

 

Herr Kümmel (Planungsbüro) gibt zunächst einen Überblick über die Antrags- und Beschlusslage. Er stellt den neuen städtebaulichen Entwurf anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll beigefügt ist, nochmals vor und geht auf die beiden Varianten, Variante 1 ohne wettkampftaugliche Sportanlagen und Varianten 2a und 2b mit wettkampftauglichen Sportanlagen, ein. Er stellt das alte Bebauungskonzept aus Juni 2018 und das neue aus August 2019 gegenüber und geht auf die naturschutzfachlichen Aspekte ein. Von dem Bebauungsplan sind keine Biotope betroffen, sie befinden sich an dessen Rand oder liegen nicht im Plangebiet.

Er verweist auf die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bildung und Sport vom 1.10.2019, die den Mitgliedern als Tischauslage ausgereicht wird:

Bei den weiteren Planungen zum Schulstandort Waldstadt Süd wird das neue städtebauliche Konzept in Variante 2 zugrunde gelegt. Alle Hochbauten werden außerhalb des Landschaftsschutzgebietes errichtet. Die Lage der wettkampftauglichen Sportanlagen ist im weiteren Verfahren zum B-Plan Nr. 142 in Abhängigkeit von naturschutzfachlichen Erkenntnissen zu klären. Dazu sind die vorliegenden Gutachten zu Naturschutzbelangen hinsichtlich der Qualität der in Anspruch zu nehmenden Waldflächen erneut auszuwerten. Die Inanspruchnahme von geschützten Biotopen wird ausgeschlossen. Zur Gewährleistung der natürlichen Funktion des Bodens sind die Wettkampfstätten, sofern wirtschaftlich und sportfachlich vertretbar, in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise auszuführen. Zu leistende Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Eingriffe in den Wald, sind möglichst standortnah zu realisieren. An hochbaulichen Wettbewerben des KIS für die konkrete Planung der baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind Vertreter*innen der Bürger*innen, der anliegenden Grundstückseigentümer*innen und der Fraktionen zu beteiligen. Die Gestaltung der Schulhöfe soll den Waldstadtcharakter fortführen und einen hohen Grünanteil sicherstellen. Es ist eine Begrünung der Dachflächen vorzusehen. Alle baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind in ökologischer Bauweise zu errichten. Die Energieversorgung aller Anlagen ist treibhausgasneutral zu gestalten. Desgleichen sind alle Anlagen nach den Möglichkeiten der neuen Schulbau Richtlinie des Landes so zu gestalten, dass die baulichen Voraussetzungen der Barrierefreiheit für alle Förderschwerpunkte geschaffen werden.

 

Die Baulogistik ist so zu gestalten, dass die Freiräume zwischen den Schulflächen (hochbauliche Anlage) zugunsten des Baumbestandes erhalten bleiben und nicht für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zur Fortführung des Bebauungsplans Nr. 142 wird der Oberbürgermeister beauftragt, ein Grün- und Freiflächenkonzept für die zukünftig als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Flächen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung bis zum Satzungsbeschluss des B-Planes Nr. 142 vorzulegen. Ziel des Grün- und Freiflächenkonzeptes ist die Qualifizierung des Erholungswaldes zwischen den baulichen Anlagen des Schulcampus mit weitgehendem Baumerhalt und einer Sicherung der Durchwegung Richtung Bahnhof Rehbrücke und ins Landschaftsschutzgebiet der Ravensberge. Sollte ein neues Regenwasserversickerungsbecken notwendig sein, ist es - wenn technisch möglich platzsparend unter dem Schulhof der Gesamtschule anzulegen. Barrierefreiheit ist im umfassenden Sinne als "bauen und gestalten für alle" zu berücksichtigen. Der hochbauliche Wettbewerb ist daher unter der Prämisse zu führen, dass die baulichen Voraussetzungen in allen Anlagen inklusives Lernen für alle Förderschwerpunkte ermöglicht.“

 

Abschließend informiert er über das weitere Verfahren.

 

 

Herr Berlin bringt den Antrag DS 19/SVV/0193 ein. Zum LSG sei durch die Rederechte alles gesagt, wofür er sich ausdrücklich bedankt. Mit Eingriffen in LSG dürfe gar nicht erst begonnen werden. Diese werden weitere nach sich ziehen, in Ausmaßen, die kaum abschätzbar sind. Er sieht hierin einen schweren ökologischen Eingriff.

 

 

Frau Dr. Laabs wirft unter anderem vor, dass hier gegen ministerielle Festlegungen gearbeitet werde.

Biotope können nachweislich auch beeinträchtigt werden, selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind. Eine Randlage schützt hier nicht. Sie gibt zu bedenken, dass die Prioritäten des hiesigen Ausschusses andere seien, als des Ausschussesr Bildung und Sport. Sie sieht noch nicht alle Möglichkeiten geprüft, auch im Hinblick auf die Sportflächen. Sie verweist auf die Beschlusslage zum Klimanotstand und erkundigt sich, wo in diesem Bebauungsplan darauf eingegangen werde.

 

 

Auch Herr Pötzsch verweist auf den Beschluss zum Klimanotstand, dem der hiesige Vorschlag nicht entspreche. Er fordert, den Wald zu erhalten.

 

 

Herr Kümmel geht auf die Kritik der Mitglieder ein. Die Verwaltung hält sich an bestehende Verfahren, wobei sich Zuständigkeiten nach der Größe des Vorhabens richten. Der Standort selbst wurde durch eine Standortabwägung gefunden. Er verweist wiederholt auf bestehende Bedarfe für Schulen und Sportflächen. Auch der Bedarf an Förderschulen ist nachweislich gegeben und deren Bereitstellung im Schulgesetz verankert. Diese Bedarfe müssen verpflichtend bedient werden. Die Nutzungen an diesem Standort ist Beschlusslage.

 

 

Herr Rubelt ergänzt, dass es keinen Ort im Stadtgebiet gibt, wo keine Abwägungen getroffen werden müssen. Als Schulträger macht die Verwaltung Angebote an die Stadtvorordneten. In diesem Fall befinden sich von 13 geprüften Standorten 12 in besiedelten Gebieten. Nur ein Standort liege außerhalb, nämlich der hier in Rede stehende. Er betont, dass hier keine Aufhebung eines LSG vorliegt. Bestimmte Nutzungen innerhalb eines LSG sind per Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet möglich, und diese kommen hier zum Tragen. Herr Rubelt bittet um eine sachliche Diskussion.

 

 

Herr Wilke bezieht sich, wie schon Mitglieder vor ihm, auf die Ablehnung durch das Umweltministerium. Dieser entsprechend, kann der Standort nicht alternativlos sein, auch heute nicht. Vor allem im Hinblick auf Ersatzmaßnahmen für entfernten Wald hat er seine Zweifel. Wenn keine geeigneten Flächen für Ersatzpflanzungen vorhanden seien, wären ersatzweise Zahlungen so hoch, dass dies in keinem Verhältnis stünde. Er sieht eine Trennung von Schul- und Sportflächen als unumgänglich an, auch hinsichtlich der rechtzeitigen Realisierbarkeit des Vorhabens.

 

 

Herr Olbrich kann nicht nachvollziehen, wie hier willkürlich in ein LSG eingegriffen werden kann. Der Klimanotstand sei beschlossen, daran hat man sich zu halten. Er ist gegen jede Abholzung von Wald und für den Erhalt sich im Bestand befindlicher entsprechend genutzter Flächen vor einem Neubau.

 

 

Herr Finken weist noch einmal darauf hin, dass dies eine wachsende Stadt ist. Damit muss ein Umgang gefunden werden, der ein stadtweites Denken erfordert. Soziale Infrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil, der zu schaffen ist. Dies wird nicht das letzte Mal sein, dass über Standortentscheidungen diskutiert werde. Er sieht an dieser Stelle nur Kompromissbereitschaft als zielführend. Die Fassung aus dem Ausschuss für Bildung und Sport sei an dieser Stelle eine gute Grundlage.

 

 

Herr Adler schließt sich dieser Auffassung an und empfiehlt, der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bildung und Sport (vom 1.10.2019) zu folgen, die er als Änderungstrag einbringt (siehe Beschlusstext oben).

 

 

Frau Haebel greift die Trennung von Schule und Sportstätten auf. Im Bereich der Sportstten sei ihrer Ansicht nach die Erweiterung des Bestands noch nicht ausreichend geprüft. Sie stellt den Änderungsantrag, in dem von Herrn Adler eingebrachten Änderungsantrag im ersten Satz die Variante 2 durch die Variante 1 zu ersetzen:

Bei den weiteren Planungen zum Schulstandort Waldstadt Süd wird das neue städtebauliche Konzept in Variante 2 1 zugrunde gelegt. (...)“

 

 

Herr Teuteberg fordert eine Benennung konkreter Auswirkungen auf das Klima. Dies könne bei der Entscheidungsfindung helfen.

 

 

Herr Rubelt informiert, dass bereits verschiedene Prüfaufträge zu Sportstätten erfüllt worden seien. Er erinnert, dass Schulen immer Synergien mit Sport haben und die Sportverwaltung entsprechende Bedarfe festgestellt hat.

Im Zuge der Bauleitplanung wird gemäß Baugesetzbuch ein Umweltbericht erstellt. Prüfungen auf der Grundlage des Klimanotstandsbeschlusses sind noch nicht möglich, weil hierfür noch die entsprechenden Parameter bzw. Werkzeuge fehlen.

 

 

Herr Adler ergänzt seinen Änderungsantrag durch den Satz: „Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen die Auswirkungen auf das Klima untersucht werden.“

 

 

Herr Troche stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.

r- und Gegenrede gibt es nicht.

 

Abstimmungsergebnis: mit 8:0:1 angenommen.

 

 

Herr Rubelt sagt zu, im Rahmen der Bauleitplanung naturschutzfachliche Auswirkungen gesondert darzustellen, woraufhin Herr Adler seine Ergänzung zum Änderungsantrag, „Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen die Auswirkungen auf das Klima untersucht werden.“ zurückzieht.

 

 

 

Die Vorsitzende stellt den Änderungsantrag von Frau Haebel zur Abstimmung:

 

Bei den weiteren Planungen zum Schulstandort Waldstadt Süd wird das neue städtebauliche Konzept in Variante 2 1 zugrunde gelegt. (...)

 

Abstimmungsergebnis: mit 2:6:1 abgelehnt.

 

 

Die Vorsitzende stellt den Änderungsantrag von Herrn Adler (Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Bildung und Sport vom 1.10.2019) zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag in der folgenden Fassung zu beschließen:

 

 

Bei den weiteren Planungen zum Schulstandort Waldstadt Süd wird das neue städtebauliche Konzept in Variante 2 zugrunde gelegt. Alle Hochbauten werden außerhalb des Landschaftsschutzgebietes errichtet. Die Lage der wettkampftauglichen Sportanlagen ist im weiteren Verfahren zum B-Plan Nr. 142 in Abhängigkeit von naturschutzfachlichen Erkenntnissen zu klären. Dazu sind die vorliegenden Gutachten zu Naturschutzbelangen hinsichtlich der Qualität der in Anspruch zu nehmenden Waldflächen erneut auszuwerten. Die Inanspruchnahme von geschützten Biotopen wird ausgeschlossen. Zur Gewährleistung der natürlichen Funktion des Bodens sind die Wettkampfstätten, sofern wirtschaftlich und sportfachlich vertretbar, in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise auszuführen. Zu leistende Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Eingriffe in den Wald, sind möglichst standortnah zu realisieren. An hochbaulichen Wettbewerben des KIS für die konkrete Planung der baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind Vertreter*innen der Bürger*innen, der anliegenden Grundstückseigentümer*innen und der Fraktionen zu beteiligen. Die Gestaltung der Schulhöfe soll den Waldstadtcharakter fortführen und einen hohen Grünanteil sicherstellen. Es ist eine Begrünung der Dachflächen vorzusehen. Alle baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind in ökologischer Bauweise zu errichten. Die Energieversorgung aller Anlagen ist treibhausgasneutral zu gestalten. Desgleichen sind alle Anlagen nach den Möglichkeiten der neuen Schulbau Richtlinie des Landes so zu gestalten, dass die baulichen Voraussetzungen der Barrierefreiheit für alle Förderschwerpunkte geschaffen werden.

 

Die Baulogistik ist so zu gestalten, dass die Freiräume zwischen den Schulflächen (hochbauliche Anlage) zugunsten des Baumbestandes erhalten bleiben und nicht für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden. Zusätzlich zur Fortführung des Bebauungsplans Nr. 142 wird der Oberbürgermeister beauftragt, ein Grün- und Freiflächenkonzept für die zukünftig als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Flächen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung bis zum Satzungsbeschluss des B-Planes Nr. 142 vorzulegen. Ziel des Grün- und Freiflächenkonzeptes ist die Qualifizierung des Erholungswaldes zwischen den baulichen Anlagen des Schulcampus mit weitgehendem Baumerhalt und einer Sicherung der Durchwegung Richtung Bahnhof Rehbrücke und ins Landschaftsschutzgebiet der Ravensberge. Sollte ein neues Regenwasserversickerungsbecken notwendig sein, ist es - wenn technisch möglich platzsparend unter dem Schulhof der Gesamtschule anzulegen. Barrierefreiheit ist im umfassenden Sinne als "bauen und gestalten für alle" zu berücksichtigen. Der hochbauliche Wettbewerb ist daher unter der Prämisse zu führen, dass die baulichen Voraussetzungen in allen Anlagen inklusives Lernen für alle Förderschwerpunkte ermöglicht.

 

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