26.09.2019 - 7.4 Förderprogramme für Ateliers und Atelierförderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 26.09.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB 2 Bildung, Kultur, Jugend und Sport
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Pöller führt in die Thematik ein und berichtet über die Vorbesprechung mit Frau Aubel. Zurzeit werde die Aufstellung des Haushalts gemacht. Die aktuelle finanzielle Situation deute jedoch darauf hin, dass es für freiwillige Leistungen keine weiteren Mittel gebe.
Frau Dr. Seemann stellt die Mitteilungsvorlage vor.
Frau Dr. Zalfen äußert sich grundsätzlich positiv zu dem erstellten Konzept. Sie betont die Notwendigkeit, die Kunst- und Kulturschaffenden zu unterstützen bzw. bedarfsgerechte Infrastruktur anzubieten. Sie merkt an, dass viele Räume fehlen und die Mietkosten steigen. Sie fragt, ob man im Zusammenhang mit dem Wachstum der Stadt, nicht auch für Kultur mehr investieren könne, bzw. die Investoren in die Pflicht nehmen könne, bei Neubauten auch diese Nische zu berücksichtigen.
Daraufhin antwortet Frau Dr. Seemann, dass gerade aufgrund des Wachstums der Stadt, die investiven Mittel in erster Linie für die Umsetzung der Pflichtaufgaben der Stadt verwendet werden müssten.
Im Verlauf der weiteren Diskussion wird angemerkt, dass man prüfen solle, wie man an andere Finanzierungsquellen komme. Es gebe vielfältige künstlerische Ideen und nicht ausreichend Mittel, um die umsetzen bzw. unterstützen zu können.
Man sei sich einig, dass die Finanzierung des Ateliersprogramms nicht die Kürzung eines anderen Förderprogramms zur Folge haben dürfte.
Frau Pöller weist auf die bereits existierende „Versäulung“ der Finanzierung hin und betont über die Vorteile einer übergeordneten Planung der Finanzierung.
Die Mitteilungsvorlage wird von den Ausschussmitgliedern positiv zur Kenntnis genommen.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gemäß Beschluss 18/SVV/0682 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie ein Förderprogramm für Ateliers für Künstlerinnen und Künstler unter Beachtung von noch zu erarbeitenden Kriterien aufgelegt werden kann.
Dazu wurde im April 2019 durch die Verwaltung ein Zwischenbericht (19/SVV/0363) vorgelegt. In diesem wurde dargestellt, dass als Ergebnis einer ersten Prüfung der deutschlandweiten - zum Teil sehr unterschiedlichen - Atelierförderprogramme das Modell des Mietkostenzuschusses (gewährt werden Zuschüsse für die Kosten von angemieteten oder anzumietenden Ateliers) für in Potsdam lebende professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler vertieft geprüft werden soll.
Des Weiteren wurde der Oberbürgermeister gemäß Beschluss 19/SVV/0288 beauftragt, einen Vorschlag mit konkreten Konditionen für ein Atelierförderprogramm für Künstlerinnen und Künstler zu erarbeiten, das bis 2020 vorzulegen sei und spätestens 2022 zur Anwendung kommen solle. Die o.g. Variante des Mietkostenzuschusses wurde daher unter Einbeziehung des Beschlusses 19/SVV/0288 auf die daraus resultierende Fördermöglichkeit auch für Kreative im geplanten KreativQuartier³ geprüft.
Das im Folgenden dargestellte Modell der Atelierförderung würde ab dem Jahr 2020 erstmals monatliche Mietkostenzuschüsse (50% des Quadratmeterpreises für 24 Monate) für in Potsdam ansässige Bildende Künstlerinnen und Künstler ermöglichen. Nach Fertigstellung des KreativQuartier3 würde diese Förderung auch für dort ansässige bildende KünstlerInnen zum Tragen kommen können.
Der derzeitige Haushalt sieht die beschriebene Förderung nicht vor. Sofern eine Atelierförderung beschlossen wird, kann dies nur zu Lasten anderer Projekte / Maßnahmen / Förderungen im Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport oder – sofern dies nicht möglich ist – in einem der anderen Geschäftsbereiche erfolgen.
Zielsetzung des Förderprogramms:
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für freischaffende Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie die befristete Förderung von Künstlerlnnen mit den Zielen Etablierung am Markt, Stärkung der eigenen Marketingkompetenzen und somit des Aufbaus einer finanziellen Selbstständigkeit in Potsdam. Des Weiteren erfolgt eine Stärkung der Arbeitsbedingungen und Sicherung der künstlerischen Produktivität in der Landeshauptstadt Potsdam. Die Förderung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohn- und Arbeitsort in Potsdam haben.
- Fördergrundsätze
Die Auswahl richtet sich grundsätzlich an alle professionellen Bildenden Künstlerinnen und Künstler der Landeshauptstadt Potsdam, die durch eine unabhängige Auswahlkommission auf Grundlage der o. g. Förderprogrammziele bestätigt werden.
1.1 Im Falle einer Förderung wird die Ateliermiete (Kaltmiete) für angemietete oder anzumietende Ateliers mit 50 % des Quadratmeterpreises bezuschusst, jedoch max. 9,00 € pro Quadratmeter
1.2 Gemäß der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Zuschuss für die Dauer von 24 Monaten gewährt.
1.3. Bei Bedarf kann der Zuschuss unmittelbar an die erste Förderperiode von 24 Monaten einmalig um weitere 24 Monate auf eine Gesamtdauer von insgesamt 48 Monaten verlängert werden; dies setzt eine erfolgreiche erneute Teilnahme am Auswahlverfahren nach Nr. 3 dieser Bekanntmachung voraus.
1.4. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Persönliche Voraussetzungen
Um eine Atelierförderung können sich freischaffende Bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
2.1 Abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer Hochschule o. ä. oder eine jahrelange Ausstellungstätigkeit die eine gleichwertige Qualifikation erkennen lässt.
2.2 Ständiger Hauptwohnsitz in Potsdam seit mindestens zwei Jahren.
2.3 Nachgewiesener finanzieller Bedarf einer Atelierförderung (Einkommensobergrenze derzeit bei 25.000 €, je nach Familienstand) sowie Nachweise über die Einkommensverhältnisse der letzten zwei Jahre (Steuerbescheide, Bescheide der Künstlersozialkasse, etc.).
2.4 Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind verpflichtet, Änderungen in Bezug auf die bezuschussten/zu bezuschussenden Räumlichkeiten im Förderzeitraum unverzüglich mitzuteilen (z.B. Veränderung der Mietkosten, Nutzungsveränderung des Ateliers, etc.).
2.5 Antragsberechtigt sind grundsätzlich Einzelpersonen und Gruppen.
- Bewerbungsablauf
Die Bewerbungen werden bei der Landeshauptstadt Potsdam zu einem oder zwei jährlich festgelegten Terminen eingereicht. Dabei ist der Bewerbungsbogen des Fachbereiches Kultur und Museum zu verwenden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
3.1 Anschauliche Unterlagen über das künstlerische Schaffen des Bewerbers (Vita, Fotos,
Kataloge, DVDs und CDs).
3.2 Nachweise über die Kosten des Ateliers (Mietvertrag, Nutzungsvertrag oder eine verbindliche Mietzusage). Für Künstlerinnen und Künstler, für die der Erhalt des Zuschusses die Voraussetzung ist sich ein Arbeitsatelier anzumieten, besteht die Möglichkeit, einen unterzeichneten Ateliermietvertrag innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zusage der Förderung nachzureichen.
3.3 Nachweise über die Einkommensverhältnisse der letzten zwei Jahre (Steuerbescheide, Bescheide der Künstlersozialkasse, etc.).
- Verfahren
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber wird auf Grundlage der Entscheidung einer Auswahlkommission stattfinden.
4.1 Der Fachbereich Kultur und Museum der Landeshauptstadt Potsdam prüft die Zulässigkeit der Bewerbungen sowie die Vollständigkeit der Unterlagen; die zugelassenen Bewerbungsunterlagen werden an die Auswahlkommission weitergeleitet.
4.2 Die Mitglieder der Auswahlkommission werden vom Fachbereich Kultur und Museum der Landeshauptstadt Potsdam jeweils für die Dauer von zwei bis vier Jahren berufen und danach neu besetzt (Rotationsprinzip).
4.3 Die Auswahlkommission besteht aus drei unabhängigen Kunstsachverständigen sowie einem stimmberechtigten Vertreter des Fachbereiches Kultur und Museum der Landeshauptstadt Potsdam.
4.4 Die Auswahlkommission wählt aufgrund der eingereichten Unterlagen und eines Kriterienkataloges pro Jahr jeweils 10 bis 15 geeignete bildende Künstlerinnen und Künstler der Landeshauptstadt Potsdam aus. Die Kommission entscheidet nach Förderungswürdigkeit und künstlerischer Qualität der Bewerber.
4.5 Die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler kann bis zu zweimal im Jahr benannt werden; die Transparenz der Vergabe muss jederzeit gewährleistet sein.
4.6 Die Auswahlkommission übermittelt der Landeshauptstadt Potsdam eine Liste mit 10 bis maximal 15 Namen von ausgewählten förderungswürdigen Künstlerinnen und Künstler.
4.7 Die Atelierkostenzuschüsse werden auf der Grundlage von Vorschlägen der Auswahlkommission vergeben.
4.8 Der von der Landeshauptstadt Potsdam gewährte Mietkostenzuschuss für Atelierräume Potsdamer Künstlerinnen und Künstler soll zum 1. Juni 2020 in Kraft treten
Bedeutung für die Landeshauptstadt Potsdam und das geplante KreativQuartier³:
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler in der Landeshauptstadt Potsdam sowie eine Stärkung und Weiterentwicklung des Kultur- und Kunststandortes Potsdam.
Die Förderung im Sinne eines Mietkostenzuschusses ist für Ateliers von Einzelpersonen und Gruppen angedacht, die sich u.a. auch in Atelierhäusern befinden können. Das bedeutet, dass das Atelierförderprogramm auch für professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler geeignet ist, die sich z. B. für das geplante KreativQuartier³ bewerben möchten.
Wie bei allen anderen Potsdamer Künstlerinnen und Künstler mit dem Schwerpunkt Bildende Kunst gelten auch hier die formalen Bewerbungsmodalitäten (siehe Punkt 2 und 3). Die Förderung von professionellen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern des KreativQuartier3 wäre somit - nach Fertigstellung - voraussichtlich 2022 möglich.
Eine Zusammenarbeit des Fachbereiches Kultur und Museum mit unabhängigen Partnern der Landeshauptstadt Potsdam, wie u.a. mit Wohnungsbaugesellschaften für weitere räumliche Nutzungsmöglichkeiten und dem Brandenburgischen Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BVBK e.V.) für u.a. Planung und Öffentlichkeitsarbeit, wird für die Weiterentwicklung und Umsetzung des Atelierförderprogrammes angestrebt.