24.09.2019 - 4.6 Defibrillatoren und Ersthilfekurse in öffentlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Nolde fragt, ob die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit Defibrillatoren nicht bereits gesetzliche Pflicht ist.

 

Frau Schumann (Bereich Gesunde Verwaltung) erklärt, dass es diesbezüglich keine gesetzliche Pflicht gibt. Die Landeshauptstadt Potsdam hat bereits Gebäude mit Defibrillatoren ausgestattet.

Die Verwaltung plädiert dafür zu prüfen, wie die Geräte angenommen werden. Sie weist auch darauf hin, dass in der Landeshauptstadt Potsdam innerhalb von 10 Minuten ein Rettungswagen eintrifft.

Des Weiteren verweist sie auf die Ersthelfer, die regelmäßig geschult werden. Ein weiteres Konzept wird aus Sicht der Verwaltung nicht benötigt. Innerhalb der Verwaltung beträgt die Ersthelferquote ca. 10 %.

 

Herr Heuer fragt, ob es eine flächendeckende Übersicht gibt, wo die Geräte zur Verfügung stehen.

 

Frau Laabs fragt nach den Defibrillatoren in Schulen und auf Sportplätzen.

 

Herr Schnitzler (Kommunaler Immobilien Service) betont, dass geprüft werden muss, ob es erforderlich ist, in einem so breiten Maß die Defibrillatoren bereitzustellen. Er erklärt, dass in Schulen die Gefahr sehr gering ist, dass diese benötigt werden. In Kultureinrichtungen wird dies als sinnvoll erachtet. Es ist auch zu bedenken, dass die Geräte erreichbar sein müssen. Herr Schnitzler benennt beispielhaft einige Standorte innerhalb der Verwaltung und informiert, dass es keine Meldepflicht über Defibrillatoren gibt.

 

Frau Waskowski spricht sich dafür aus, diese an ausgewählten Schulen zu installieren, insbesondere mit dem Verweis auf die Inklusion.

 

Frau Schulze schlägt vor, eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen.

 

Frau Eisenblätter stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, Schulen, Sportplätze, Kultureinrichtungen und Verwaltungsgebäude der Landeshauptstadt Potsdam mit Defibrillatoren auszustatten und für die Beschäftigten und Nutzer*innen dieser Einrichtungen regelmäßig Ersthilfekurse anzubieten.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Kosten für Anschaffung und Wartung der Geräte entstehen. Er wird weiterhin beauftragt, ein Konzept zur Durchführung regelmäßiger Ersthilfekurse zu erstellen.

Das Prüfergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2020 vorgestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig  angenommen.