26.09.2019 - 3.10 Renaturierungskonzept Flächennaturdenkmal Düste...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Berlin bringt den Antrag ein und erläutert ihn.

 

 

Herr Kuhlow (Bereich Umwelt und Natur) verweist auf die bestehende Richtlinie zur Gebietsbehandlung von 1998. Er schlägt vor, diese zu überarbeiten, anstelle der Fertigung eines neuen Renaturierungskonzeptes, was in diesem Fall nicht nötig und nicht sinnvoll re.

Herr Kuhlow unterteilt Prüfungen die langfristig angelegt sind, weil sie einen bestimmten Beobachtungszeitraum benötigen und Maßnahmen, die mit weniger Zeitaufwand kurzfristig zu überprüfen sind. Für die langfristig angelegten Prüfungen, zum Beispiel Zeitreihen zum Grundwasserspiegel, ist die im Antrag gesetzte Frist nicht einhaltbar. Eine realisierbare Frist hierfür wäre das 4. Quartal 2020.

 

 

Frau Dr. Laabs erkundigt sich, welche Maßnahmen kurzfristig möglich wären, also auch mit einem entsprechend geringen Zeitaufwand geprüft und zeitnah umgesetzt werden können.

 

 

Herr Kuhlow benennt als praktische kurzfristige Maßnahme Schilf-Behandlungszonen, dies sei zügig zu betrachten. Weitere weniger zeitaufwendige mögliche Betrachtungen sind in der Richtlinie enthalten, die dann auch kurzfristige Maßnahmen ermöglichten. Um einen ganzheitlichen und wirkungsvollen Effekt zu erzielen sind parallel dazu Langzeitbetrachtungen unerlässlich.

 

 

Herr Wilke weist darauf hin, dass eine Sanierung fundiert vorgenommen werden müsse. Die Landeshauptstadt Potsdam nnte für eine entsprechende Maßnahme Fördermittel beantragen. Er empfiehlt die Entnahme des Torfkörpers, wofür ein Zeitraum von 12 Monaten realistisch wäre.

 

 

Herr Adler regt an, dem Vorschlag von Herrn Wilke zu folgen und den Antrag entsprechend anzupassen.

 

 

Frau Haebel erkundigt sich bei der Verwaltung, ob sie diese Maßnahme als sinnvoll erachtet.

 

 

Herr Kuhlow mahnt hier zur Vorsicht. Vor einer solchen umfassenden Maßnahme müsste geprüft werden, welche (eventuell geschützten) Arten von diesem Vorgehen betroffen wären. Er empfiehlt weiterhin die Fortschreibung der bestehenden Richtlinie und die parallele Prüfung kurzfristiger Maßnahmen.

 

 

Frau Lange erkundigt sich, welche Auswirkungen die durch die Neubebauung im Umfeld der Düsteren Teiche zusätzlich vorgenommenen Versiegelungen haben.

 

 

Herr Kuhlow weist darauf hin, dass dies Teil der Prüfungen im Rahmen der Planungen dieser Bebauung waren. Entsprechende Beanstandungen sind ihm nicht bekannt.

 

 

Herr Berlin stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte.

Dafür und dagegen spricht niemand.

 

Abstimmungsergebnis: mit 2:4:2 abgelehnt. Die Debatte wird fortgesetzt.

 

 

Nach weiterer Diskussion und Modifizierung des Antrages stellt der Vorsitzende den wie folgt geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobiliät empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Gebietsbehandlung von 1998 ein Renaturierungskonzeptr das Flächennaturdenkmal Düstere Teiche im Katharinenholz beim Ortsteil EicheBornim erarbeitenüberarbeiten und fortschreiben zu lassen.

Dabei ist insbesondere die Prüfung zu prüfen, welche kurzfristiger Maßnahmen zur Wiederherstellung des Großen Düsteren Teiches auf der Basis der bestehenden Richtlinie durchzuführengeeignet sein können.

Weiterhin ist zu prüfen, ob Mittel aus Kompensationsmaßnahmen für Baumaßnahmen und Versiegelungen durch Bauvorhaben in Potsdam für diese Maßnahme eingesetzt werden können.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im März 2020 dazu ein ZwischenbBericht zu geben.

Die Anpassung der gesamten Richtlinie (inklusive der langfristigen Prüfungen) ist der Stadtverordnetenversammlung im 4. Quartal 2020 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.