26.09.2019 - 3.12 Baumschadensbericht

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Walter bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Schenke (Bereich Grün- und Verkehrsfchen) hrt aus, dass die städtischen Bäume jährlich gutachterlich geprüft und bewertet werden. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Einzelgutachten nach denen die fachlich Verantwortlichen die notwendigen Baumpflegemaßnahmen ableiten. Diese sehr umfangreiche Datenbasis ist für die Jahre 2017-19 qualifiziert zu analysieren und auszuwerten. Die Untersuchungsergebnisse werden den Stadtverordneten im März 2020 als Baumschadensbericht mit Handlungsempfehlungen vorgelegt.

Ziel ist:

  • ein umfassendes und vergleichbares Schadensbild hinsichtlich der Arten, des Alters und der örtlichen Verteilung der Baumschäden und der künftig zu erwartenden Schadentwicklung,
  • Handlungsempfehlungen zum Einsatz trockenresistenter Baumarten und deren Verfügbarkeit und Verwendung im Stadtraum und
  • Auswirkungen auf die künftige Haushaltsplanung

darzustellen.

Der Antrag ist unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel zu beschließen.

 

 

Frau Lange beantragt die Änderung der Terminstellung auf Ende Dezember 2020, die Herr Walter für den Antragsteller übernimmt.

 

 

Frau Dr. Laabs bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein:

 

Die DS 19/SVV/0867 wird wie folgt ergänzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen stadtweiten Baum- und Bodenschadensbericht vorzulegen. Dabei sind die städtischen Bäume, Baumbestände und die Böden der städtischen Unternehmen sowie des Kommunalen Immobilien Service zu berücksichtigen. Im Bericht sind ebenfalls die finanziellen Auswirkungen von Verlusten, Neu- bzw. Nachpflanzungen, der

Pflege und (Neu-)Begrünung aufzuführen.

(...).“

 

 

Herr Schenke teilt mit, dass bei Schadbäumen der Boden sowieso als mögliche Ursache mitbetrachtet wird. Nur bei vitalen Bäumen erfolgt diese Bodenbetrachtung nicht.

 

 

Frau Dr. Laabs führt aus, dass der Ergänzungsantrag weiter gemeint ist als das, was sowieso gemacht wird. Der Boden soll qualitativ in den Fokus genommen werden.

 

 

Herr Walter hält einen Bodenschadensbericht für unpraktikabel und als Aufgabe der Kommune viel zu aufwendig. Das würde jegliche Kapaziten der Verwaltung sprengen.

 

 

Herr Rubelt schlägt vor, zunächst den Baumschadensbericht erstellen zu lassen und dessen Ergebnisse abzuwarten. Falls dann noch Bedarf besteht, könne ein Antrag bezogen auf den Boden eingebracht werden.

 

 

Frau Dr. Laabs zieht den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE zurück.

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschluss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorbehaltlich der haushälterischen Mittel einen stadtweiten Baumschadensbericht vorzulegen. Dabei sind nicht nur die städtischen Bäume, sondern auch die Baumbestände der städtischen Unternehmen sowie des Kommunalen Immobilien Service zu berücksichtigen. Im Bericht sind ebenfalls die finanziellen Auswirkungen von Verlusten, Neu- bzw. Nachpflanzungen und der Pflege aufzuführen. Darüber hinaus sollen nach Fällungen aus Sicherungsgründen zeitnah Nachpflanzungen erfolgen.

Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung im rzEnde Dezember 2020 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=127154&selfaction=print