26.09.2019 - 3.13 Messstationen zur Erfassung der Luftqualität un...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Dr. Laabs bringt den Antrag ein und erläutert ihn.

 

 

Frau Kolesnyk (Bereich Umwelt und Natur) empfiehlt für die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Gemäß der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung- ImSchZV) liegt die Zuständigkeit im Land Brandenburg für die Messung von Luftschadstoffen und Bestimmung von Schallimmissionen beim Landesamt für Umwelt (LfU). Durch das zuständige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft erfolgte auf Basis der ermittelten Luftschadstoffe 2015/2016 des LfU die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Landeshauptstadt Potsdam. Auf der Basis der Lärmkartierung des LfU erfolgte 2018 eine Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Frau Dr. Laabs weist darauf hin, dass Kommunen eigene Messungen vornehmen können, auch wenn sie nicht zuständig sind. Sie spricht hier für betroffene Anwohner, die einen Bedarf sehen. Sie plädiert für diesen Weg und bittet um Zustimmung zum vorliegenden Antrag.

 

 

Frau Kolesnyk geht auf die Anmerkungen von Frau Dr. Laabs ein und bittet, sich bei Bedarf an das Landesamt für Umwelt zu wenden.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2019 in der Rechtssache C-723/17 (näheres siehe Begründung dieser Drucksache)

  1. zu prüfen, an welchen Stellen entlang der Nutheschnellstraße (L40) Standortmessungen zur dauerhaften und bei Bedarf zusätzlich mobilen Erfassung der Luftgüte (Messung der Schadstoffe Stickoxid, Kohlenmonoxid, Blei, Partikel PM10 und PM 2,5, Schwefeldioxid und Benzol) und
  2. an welchen Stellen entlang der L40 Messungen zur Erfassung der Schallemissionen nötig sind.

Das Prüfergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2020 mitgeteilt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

4

 

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.