29.10.2019 - 4.8 Querungshilfen für Bordsteine

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Jäkel erinnert an den Anlass für den Prüfauftrag. Insbesondere am Beispiel der Kastanienallee wurde festgestellt, dass Fahrzeughalter aufgrund der hohen Bordsteine behelfsweise Teile von Gehwegen überfahren, um so die Parkplätze zu erreichen. Herr Jäkel äußert Unzufriedenheit mit dem von der Verwaltung vorgelegten Prüfergebnis und geht auf einzelne Passagen der Mitteilungsvorlage ein. Ein grundhafter Ausbau der Kastanienallee sei nicht Inhalt des Prüfauftrages gewesen. Zur Vermeidung weiterer Schädigung des Mosaikpflasters war der Auftrag auf die Zeit der Überbrückung bis zu einem grundhaften Ausbau ausgerichtet.

 

 

Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) macht auf die Situation aufmerksam. In der Regel sollte die Zufahrt von der Fahrbahn zu Längsstellplätzen entweder niveaufrei oder über einen 3 cm Bord erfolgen. Das Überfahren hoher Bordsteinkannten wird nur in Ausnahmefällen zugelassen, da die angrenzenden Befestigungen der Nebenanlagen, insbesondere Plattenbeläge und Mosaikpflaster aufgrund der technischen Parameter keine Befahrung mit Schadensfolge zulassen. Leider ist der Straßenbaulastträger in Einzelfällen auf Grund fehlender Parkplatzkapazitäten gezwungen, das Überfahren zu dulden. Die Alternative wäre gar kein Parken zuzulassen, dies stehe jedoch im Gegensatz zur Daseinsvorsorge „Parken“. Hinsichtlich der im Antrag enthaltenen Anregung des Nachdenkens über eine Abschrägung, beispielsweise mit Hilfe eines Keiles, teilt Frau Woiwode mit, dass es keine Richtlinie oder regelkonforme bautechnische Lösung gebe, um dauerhaft vorhandene Hochbordsteine entsprechend umzubauen. Das Aufbringen von Asphaltkeilen auf dem Asphalt und Verdübelung am Bordstein wäre aufgrund der Belastung bei jedem Einparkvorgang keine dauerhafte Lösung.

 

 

Frau Dr. Günther befürwortet dort gar nicht zu parken. Vielmehr sei ein Nachdenken über Fahrradstellplätze sinnvoll.

 

 

Herr Jäkel bittet nochmals ergebnisoffen zu prüfen, in welchen Teilabschnitten es Möglichkeiten gebe und darüber in 4 bis 6 Wochen zu berichten.

 

 

Herr Dörschel bittet zu beachten, dass das Prüfergebnis vorgelegt worden ist. Dem Antragsteller obliege es die Schlussfolgerungen zu ziehen und gegebenenfalls einen neuen Antrag zu stellen.

 

 

Herr Dr. Niekisch bestätigt die Problematik, welche sich an verschiedenen Stellen in der Brandenburger Vorstadt wiederfinde.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes nimmt die Mitteilungsvorlage 19/SVV/0931 zur Kenntnis.