25.09.2019 - 4.6 Verkaufsstopp für Grünfläche am Kulturzentrum f...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Wegewitz eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt Herrn Zeller zur Antragseinbringung das Wort. Dieser betont die Wichtigkeit, dafür Sorge zu tragen, keine Fakten zu schaffen bevor geklärt wurde wie es mit dem Angebot „Freiland“ weitergeht.

 

Herr Dr. Wegewitz macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den Flächen um Eigentum der Stadtwerke handelt und damit eine schwierige Diskussionsgrundlage herrscht.  Herr Dörschel spricht sich dafür aus, dass die Stadt die Deutungshoheit nicht aufgeben sollte und somit bis auf weiteres einem Verkauf/Übertrag an sie Stadt für die Flächen nichts einzuwenden wäre.

Frau Dr. Zalfen fragt nach, ob es derzeit konkrete Handlungsbedarfe gibt. Frau Aubel erklärt, dass ein regelmäßiger Austausch mit den Akteuren stattfindet und ein konkreter Veräerungsgedanke derzeit nicht bekannt sei.

 

hrend der weiterführenden Diskussion ergeben sich zwei gesonderte Beschlussvorschläge. Herr Dörschel schlägt vor, das letzte Wort im Beschlussvorschlag „veräern“ durch „privatisieren“ zu ersetzen. Herr Exner macht den Vorschlag, bei Veräerungsabsicht den Hauptausschuss informieren zu lassen, ähnlich wie das Prozedere mit der Pro Potsdam durchgeführt wird. Da Herr Exners Vorschlag weitreichender ist, wurde über diesen zuerst abgestimmt. Diesem Änderungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt, schlussendlich wird über den dann so geänderten Antrag abgestimmt. Diesem wurde einstimmig gefolgt. Herr Dr. Wegewitz schließt den Tagesordnungspunkt.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussvorlage geändert zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird - auch in seiner Funktion als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Potsdam GmbH - beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtwerke Potsdam die zwischen dem Kulturzentrum freiLand und der Friedrich-Engels-Straße befindlichen Grundstücke oder Grundstücksteile bis auf Weiteres nicht veräern.  vor einer eventuellen Veräerung dies dem Hauptausschuss vorlegen (entsprechend dem Verfahren bei Grundstücksveräerungen der Pro Potsdam GmbH).


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=127202&selfaction=print