02.10.2019 - 3.5 Allgemeine Dienstreisegenehmigung für den Oberb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Personal und Organisation
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 02.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Personal und Organisation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Jetschmanegg, Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung, bringt die Vorlage ein. Er verweist darauf, dass die außerdienstlichen Zwecke in der Begründung deutlich formuliert sind. Der Oberbürgermeister habe in der Stadtverordnetenversammlung am 11.09.2019 die Anfrage zu diesem Thema ausführlich beantwortet und darauf hingewiesen, dass er vorrangig die „E-Flotte“ (E-Auto, E-Fahrrad) vor dem Dienstwagen (Audi A 6, Benziner) nutzen werde.
Darüber hinaus enthalte die Dienstwagenvereinbarung im Punkt IV, Ziffer 3 die Erstattung von Nutzungsentgelten. Hierbei wurde sich am Entschädigungssatz des Bundesreisekostengesetzes orientiert, welches 0,20 € pro gefahrene Kilometer vorsehe.
Herr Teuteberg, Fraktion der Freien Demokraten, stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Im Beschlusstext wird als letzter Absatz ergänzt:
Für die private Benutzung der Dienstfahrzeuge sind dabei Nutzungsentgelte festzusetzen, die sich an den transparent kalkulierten Fahrzeugkosten, z,B, eines Automobilclubs, des individuell genutzten Fahrzeugmodells orientieren.
Er erklärt, dass die Auswirkungen auf das Klima nicht ansatzweise in der Vorlage beschrieben werden. Seine Fraktion wolle das Verhalten des Oberbürgermeisters unterstützen; die Fraktion sei aber der Auffassung, es sei besser, die „echten" Kosten zu veranschlagen - zumindest von der Signalwirkung - und nicht nur 0,20 € anzusetzen.
Im Weiteren schließt sich eine Diskussion zu der Abrechnung sämtlich anfallender Fahrzeugkosten, der tatsächlich gefahrenen Kilometer und dem Orientierungssatz von 0,20 € an.
Seitens der Verwaltung wird betont, dass dies kein pauschalisierter Ansatz sei, sondern vom Oberbürgermeister die tatsächlich anfallenden Kosten getragen werden. Das sei auch in der Vorlage (Punkt IV, Ziffer 3) nachzulesen.
Herr Friederich, Fraktion CDU, fordert den Oberbürgermeister auf, den Satz mit der Orientierung an 0,20 € zu streichen.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, den Satz aus dem Ergänzungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten mit der folgenden weiteren Ergänzung in den Beschlusstext aufzunehmen und den Orientierungssatz in der Begründung zu belassen:
Im Beschlusstext wird als letzter Absatz ergänzt:
Für die private Benutzung der Dienstfahrzeuge sind dabei Nutzungsentgelte festzusetzen, die sich an den transparent kalkulierten Fahrzeugkosten, z.B. eines Automobilclubs, alle Kosten pro Jahr dividiert durch die Kilometer, des individuell genutzten Fahrzeugmodells orientieren.
Herr Teuteberg bittet um die Ergänzung der offen gelassenen Positionen in der Dienstvereinbarung unter dem Punkt II, Ziffer 1. Herr Jetschmanegg erklärt, dass es sich dabei um den Audi A 6, Benziner, handele.
Der Oberbürgermeister stellt die Vorlage einschließlich der o.g. Ergänzungen zur Abstimmung:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Dem Oberbürgermeister wird eine allgemeine Genehmigung zur Durchführung von Reisen im dienstlichen Interesse gem. § 2 Bundesreisekostengesetz erteilt.
Zur Sicherung der individuellen Mobilität wird dem Oberbürgermeister außerdem die Genehmigung erteilt, Dienstfahrzeuge der Landeshauptstadt Potsdam nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vereinbarten Modalitäten auch zu außerdienstlichen Zwecken zu nutzen.
Für die private Benutzung der Dienstfahrzeuge sind dabei Nutzungsentgelte festzusetzen, die sich an den transparent kalkulierten Fahrzeugkosten, z.B. eines Automobilclubs, alle Kosten pro Jahr dividiert durch die Kilometer, des individuell genutzten Fahrzeugmodells orientieren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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120 kB
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