27.06.2001 - 3 1. Nachtragshaushaltssatzung 2001
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.06.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Ernst erläutert die Schwerpunkte der o.g. DS und beantwortet die Nachfragen von
Herrn Dr. Scharfenberg zum Immobilienmanagement und dem
Schulsanierungsprogramm. Letzteres wird durch Frau Höhnow dahingehend ergänzt,
dass sich die Konditionen seitens des Landes in einem Jahr geändert haben und
es nun keine tilgungsfreien Jahre mehr gibt.
Beschlusstext:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2001
Aufgrund des § 79 GO für das Land Brandenburg wird dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2001 folgende
Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushalt werden
erhöht vermindert und
damit der Gesamtbetrag des
um um Haushaltsplanes
einschließlich der Nachträge
gegenüber
bisher nunmehr
festgesetzt auf
DM DM DM DM
1. VerwHH
Einn. 7.989.600 10.049.100 539.686.100 537.626.600
Ausg. 16.999.400 20.131.700 581.438.400 578.306.100
2. VermHH
Einn. 100.685.000 2.857.600 181.140.200 278.967.600
Ausg. 102.127.100 4.299.700 181.140.200 278.967.600
§
2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
15.020.000 DM bleibt unverändert.
§
3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§
4
Die Erheblichkeitsgrenzen bleiben unverändert.
§
5
Das Haushaltssicherungskonzept bleibt unverändert.
Potsdam, 04. Juli
2001
Birgit Müller Matthias Platzeck
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Oberbürgermeister