06.11.2019 - 6.1 Schulstandort Waldstadt-Süd

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordungspunkt erhalten  Frau Woller und Frau Blossey, Vertreter der rgerinitiative „rger für WALDstadt“ und Herr Kruschat vom BUND das Rederecht.

 

Frau Woller und Frau Blossey sprechen sich für den Erhalt der Waldflächen aus und übergeben an den Oberbürgermeister eine entsprechende Online Petition.

 

Herr Kruschat spricht sich ebenfalls für den Erhalt der Waldflächen aus und bittet die Stadtverordneten dem Bebauungsplan nicht zuzustimmen.

 

Frau Grabner-Ramelow und ein Vertreter des Beirates für Menschen mit Behinderung sind nicht anwesend.

Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt, dem Antrag in folgender neuen Fassung zuzustimmen:

 

Bei den weiteren Planungen zum Schulstandort Waldstadt Süd wird das neue städtebauliche Konzept in Variante 2 zugrunde gelegt. Alle Hochbauten werden außerhalb des Landschaftsschutzgebietes errichtet. Die Lage der wettkampftauglichen Sportanlagen ist im weiteren Verfahren zum B-Plan Nr. 142 in Abhängigkeit von naturschutzfachlichen Erkenntnissen zu klären. Dazu sind die vorliegenden Gutachten zu Naturschutzbelangen hinsichtlich der Qualität der in Anspruch zu nehmenden Waldflächen erneut auszuwerten.

 

Die Inanspruchnahme von geschützten Biotopen wird ausgeschlossen. Zur Gewährleistung der natürlichen Funktion des Bodens sind die Wettkampfstätten, sofern wirtschaftlich und sportfachlich vertretbar, in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise auszuführen. Zu leistende Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Eingriffe in den Wald, sind möglichst standortnah zu realisieren.

 

An hochbaulichen Wettbewerben des KIS für die konkrete Planung der baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind Vertreter*innen der Bürger*innen, der anliegenden Grundstückseigentümer*innen und der Fraktionen zu beteiligen. Die Gestaltung der Schulhöfe soll den Waldstadtcharakter fortführen und einen hohen Grünanteil sicherstellen. Es ist eine Begrünung der Dachflächen vorzusehen. Alle baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind in ökologischer Bauweise zu errichten. Die Energieversorgung aller Anlagen ist treibhausgasneutral zu gestalten. Desgleichen sind alle Anlagen nach den Möglichkeiten der neuen Schulbau Richtlinie des Landes so zu gestalten, dass die baulichen Voraussetzungen der Barrierefreiheit für alle Förderschwerpunkte geschaffen werden.

 

Die Baulogistik ist so zu gestalten, dass die Freiräume zwischen den Schulflächen (hochbauliche Anlage) zugunsten des Baumbestandes erhalten bleiben und nicht für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden.

 

Zusätzlich zur Fortführung des Bebauungsplans Nr. 142 wird der Oberbürgermeister beauftragt, ein Grün- und Freiflächenkonzept für die zukünftig als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Flächen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung bis zum Satzungsbeschluss des B-Plan Nr. 142 vorzulegen. Ziel des Grün- und Freiflächenkonzeptes ist die Qualifizierung des Erholungswaldes zwischen den baulichen Anlagen des Schulcampus mit weitgehendem Baumerhalt und einer Sicherung der Durchwegung Richtung Bahnhof Rehbrücke und ins Landschaftsschutzgebiet der Ravensberge.

 

Sollte ein neues Regenwasserversickerungsbecken notwendig sein, ist es - wenn technisch möglich - platzsparend unter dem Schulhof der Gesamtschule anzulegen. Barrierefreiheit ist im umfassenden Sinne als "bauen und gestalten für alle" zu berücksichtigen. Der hochbauliche Wettbewerb ist daher unter der Prämisse zu führen, dass die baulichen Voraussetzungen in allen Anlagen inklusives Lernen für alle Förderschwerpunkte ermöglicht.

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag in der neuen Fassung aus dem Ausschussr Bildung und Sport zuzustimmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Berlin beantragt namens der Fraktion DIE LINKE, die namentliche Abstimmung.

 

Anschließend wird die neue Fassung aus dem Ausschuss für Bildung und Sport zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Bei den weiteren Planungen zum Schulstandort Waldstadt Süd wird das neue städtebauliche Konzept in Variante 2 zugrunde gelegt. Alle Hochbauten werden außerhalb des Landschaftsschutzgebietes errichtet. Die Lage der wettkampftauglichen Sportanlagen ist im weiteren Verfahren zum B-Plan Nr. 142 in Abhängigkeit von naturschutzfachlichen Erkenntnissen zu klären. Dazu sind die vorliegenden Gutachten zu Naturschutzbelangen hinsichtlich der Qualität der in Anspruch zu nehmenden Waldflächen erneut auszuwerten.

 

Die Inanspruchnahme von geschützten Biotopen wird ausgeschlossen. Zur Gewährleistung der natürlichen Funktion des Bodens sind die Wettkampfstätten, sofern wirtschaftlich und sportfachlich vertretbar, in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise auszuführen. Zu leistende Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Eingriffe in den Wald, sind möglichst standortnah zu realisieren.

 

An hochbaulichen Wettbewerben des KIS für die konkrete Planung der baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind Vertreter*innen der rger*innen, der anliegenden Grundstückseigentümer*innen und der Fraktionen zu beteiligen. Die Gestaltung der Schulhöfe soll den Waldstadtcharakter fortführen und einen hohen Grünanteil sicherstellen. Es ist eine Begrünung der Dachflächen vorzusehen. Alle baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind in ökologischer Bauweise zu errichten. Die Energieversorgung aller Anlagen ist treibhausgasneutral zu gestalten. Desgleichen sind alle Anlagen nach den Möglichkeiten der neuen Schulbau Richtlinie des Landes so zu gestalten, dass die baulichen Voraussetzungen der Barrierefreiheit für alle Förderschwerpunkte geschaffen werden.

 

Die Baulogistik ist so zu gestalten, dass die Freiräume zwischen den Schulflächen (hochbauliche Anlage) zugunsten des Baumbestandes erhalten bleiben und nicht für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden.

 

Zusätzlich zur Fortführung des Bebauungsplans Nr. 142 wird der Oberbürgermeister beauftragt, ein Grün- und Freiflächenkonzept für die zukünftig als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Flächen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung bis zum Satzungsbeschluss des B-Plan Nr. 142 vorzulegen. Ziel des Grün- und Freiflächenkonzeptes ist die Qualifizierung des Erholungswaldes zwischen den baulichen Anlagen des Schulcampus mit weitgehendem Baumerhalt und einer Sicherung der Durchwegung Richtung Bahnhof Rehbrücke und ins Landschaftsschutzgebiet der Ravensberge.

 

Sollte ein neues Regenwasserversickerungsbecken notwendig sein, ist es - wenn technisch möglich - platzsparend unter dem Schulhof der Gesamtschule anzulegen. Barrierefreiheit ist im umfassenden Sinne als "bauen und gestalten für alle" zu berücksichtigen. Der hochbauliche Wettbewerb ist daher unter der Prämisse zu führen, dass die baulichen Voraussetzungen in allen Anlagen inklusives Lernen für alle Förderschwerpunkte ermöglicht.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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