30.10.2019 - 4.1 Einrichtung eines Uferbeirates in der Landeshau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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ingangs erläutert Herr Sträter die Intentionen des vom Ortsbeirat Groß Glienicke beschlossenen Antrags.

Herr Jetschmanegg, Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung, führt dazu aus, dass sich die Verwaltung mit dem Anliegen beschäftigt und einen Änderungsvorschlag unterbreitet habe. Um nicht noch ein weiteres Gremium bilden zu müssen, sollte sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes halbjährlich dieses Anliegen thematisieren und die Beteiligten dazu einladen. Bezüglich des Uferbeauftragten werde derzeit das Stellenprofil erarbeitet und anschließend die Stellenausschreibung gestartet, um die Stelle im Zuge der Haushaltsplanung 2020 zu besetzen.

 

Der Änderungsvorschlag mit folgendem Wortlaut liegt allen Hauptausschuss-mitgliedern schriftlich vor:

 

Die Zuständigkeit zur Beratung und Befassung mit sämtlichen Themen der Potsdamer Uferbereiche ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes zuzuweisen und in der Neufassung der Ausschusszuständigkeitsordnung zu verankern.

 

Oberste Priorität sollen dabei Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung gültiger B-Pläne, die die öffentliche Zugänglichkeit von Ufern bzw. Uferwegen festsetzen sowie die Gestaltung von Uferbereichen, die in der Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt Potsdam stehen, haben.

 

Mindestens halbjährlich befasst sich der Ausschuss mit dem Thema „Potsdamer Ufer“. Die Ortsvorsteher bzw. deren Vertreter, der Uferbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam sowie Vertreter der Vereine bzw. Initiativen, die die Interessen einer Zugänglichkeit der Uferbereiche vertreten, sind dazu einzuladen.

 

Darüber hinaus soll der Ausschuss den Uferbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Arbeit unterstützen. Dabei ist ein Augenmerk auf die freie Zugänglichkeit der Ufer bzw. Uferwege in der Landeshauptstadt Potsdam und die Belange des Landschafts- und Naturschutzes zu richten.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt dazu an, dass dies ein „guter“ Vorschlag sei, plädiert aber wegen der Komplexität des Themas dafür, auch den Hauptausschuss in den Beschlusstext mit aufzunehmen, der im Zweifelsfall auch Beschlüsse fassen kann.

Herr Walter sieht auf Grund der naturschutzrechtlichen Themen den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität in der Verantwortung.

 

Der Oberbürgermeister gibt unter Berücksichtigung der Effektivität der Arbeit zu bedenken, dass sich nicht drei Ausschüsse mit der gleichen Thematik befassen sollten.

 

Herr Sträter betont, dass der Ortsbeirat zwar etwas Anderes als das jetzt zur Beschlussfassung empfohlene beschlossen habe, aber die Richtung stimme. Er meine, der Hauptausschuss sei tatsächlich die „bessere Wahl“ zur Ansiedlung dieses Anliegens. Bezüglich der Besetzung der Stelle des Uferbeauftragten wünsche er sich eine schnelle Bearbeitung.

 

Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Thematik im Hauptausschuss und nicht im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes bzw.  Klima, Umwelt und Mobilität zu verankern, erhebt sich kein Widerspruch. Der so geänderte Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei der Festsetzung der Hauptsatzung in der nächsten Legislaturperiode einen Uferbeirat zu bestellen. Dieser soll unter anderem vom Uferbeauftragten, der unteren Naturschutzbehörde und der Bauaufsicht von Verwaltungsseite sowie durch bis zu 3 interessierte Stadtverordnete und je einem Mitglied der Ortsbeiräte, den für freie Ufer engagierten Vereinen, sowie den Naturschutzverbänden besetzt werden.

 

Aufgabe des Uferbeirates soll es sein, den Uferbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Arbeit zu unterstützen. Dabei ist ein Augenmerk auf die freie Zugänglichkeit der Ufer in der Landeshauptstadt Potsdam und die Belange des Landschafts- und Naturschutzes zu richten.

 

Die Zuständigkeit zur Beratung und Befassung mit sämtlichen Themen der Potsdamer Uferbereiche ist dem Hauptausschuss zuzuweisen und in der Neufassung der Ausschusszuständigkeitsordnung zu verankern.

 

Oberste Priorität sollen dabei Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung gültiger B-Pläne, die die öffentliche Zugänglichkeit von Ufern bzw. Uferwegen festsetzen sowie die Gestaltung von Uferbereichen, die in der Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt Potsdam stehen, haben.

 

Mindestens halbjährlich befasst sich der Ausschuss mit dem Thema „Potsdamer Ufer“. Die Ortsvorsteher bzw. deren Vertreter, der Uferbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam sowie Vertreter der Vereine bzw. Initiativen, die die Interessen einer Zugänglichkeit der Uferbereiche vertreten, sind dazu einzuladen.

 

Darüber hinaus soll der Ausschuss den Uferbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam in seiner Arbeit unterstützen. Dabei ist ein Augenmerk auf die freie Zugänglichkeit der Ufer bzw. Uferwege in der Landeshauptstadt Potsdam und die Belange des Landschafts- und Naturschutzes zu richten.

 

 

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