12.11.2019 - 4.1 Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und führt aus, dass die Sanierung des Bereiches zwischen der Hegelallee, der Friedrich-Ebert-Straße, der Charlottenstraße und der Schopenhauerstraße weitgehend abgeschlossen ist. Der Gesetzgeber gibt vor, dass nach erfolgreicher Durchführung der Sanierungsmaßnahmen die Sanierungssatzung aufzuheben ist. Damit verbunden ist die Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuch, der Entfall der sanierungsrechtlichen Genehmigungen sowie die Erhebung der Ausgleichsbeträge – soweit die Ablösung noch nicht erfolgt ist. Ca. 70 % sind bereits vorfristig durch die Eigentümer abgelöst worden.

 

Von einer vollständigen Aufhebung der Sanierungssatzung soll jedoch abgesehen werden, um die Einnahmen aus dem Sanierungsverfahren noch verwenden zu können, ergänzt Herr Lehmann. Das betrifft die Brandenburger Straße, die Erneuerung der Spornstraße sowie der Bäckerstraße und eine Gehwegmaßnahme im Randbereich des Platz der Einheit. Er erinnert, dass man im Holländischen Viertel ebenso verfahren habe.

 

Frau Rabbe (Sanierungsträger Potsdam) geht anhand einer Präsentation auf den historischen Zustand, die Sanierungsziele und das Sanierungsverfahren, auf die Finanzierung (Einnahmen und Mittelverwendung) sowie die zwischenzeitlich erfolgte Sanierung ein. Die Teilaufhebung wird vorgeschlagen, da die überwiegenden Ziele erfüllt worden sind. Für das Jahr 2020 kündigt Frau Rabbe eine Ausstellung an, in welcher die Vorher- und Nachher-Perspektive mit dem Blick auf’s Detail vorgestellt wird, um den Sanierungsprozess als auch das Ergebnis sichtbar und bewusst machen zu können.

 

 

Herr Pfrogner bittet nimmt Bezug auf Seite 167 des Abschlussberichtes und fragt, ob man erkunden könne, weshalb es in den Jahren 2011, 2012 und 2013 einen Bevölkerungsrückgang gegeben habe. Die Verwaltung wird versuchen diese statistische Frage klären und die Information mit dem Protokoll ausreichen.

 

(Antwort der Verwaltung im Nachgang der Sitzung nach Durchsicht der Statistiken und Verständigung mit einem Mitarbeiter des Bereiches Statistik und Wahlen:

Im Gebiet selbst sind keine Ursachen zu erkennen. Es gab weder viele noch große Baustellen, durch die Wohnungen in der Zeit nicht zur Verfügung standen und großartige Nutzungsänderungen gab es auch nicht in der Zeit.

In 2012 und 2013 war der gesamtstädtische Bevölkerungszuwachs geringer, als in den Jahren davor und danach. Insbesondere im Jahr 2012 war der außerstädtische Zuzug in die 2. Barocke Stadterweiterung deutlich geringer als in den Jahren davor und danach. In der 2. Barocken Stadterweiterung hat es seit 2006 keinen nennenswerten Zuwachs mehr an Wohnungen gegeben. Die Zahl der Wohnungen bewegt sich seit dem Jahr 2006 zwischen 1777 und 1792. Der Zuzug geht seit Jahren schon mit einer Reduzierung der Wohnfläche pro Einwohner einher. Letztendlich ist damit verbunden, dass der Bevölkerungszuwachs in dem Gebiet endlich ist. Und dann ist es nur natürlich, dass die Bevölkerung immer mal etwas zu- oder abnimmt.)

 

 

Seitens mehrerer Ausschussmitglieder wird die erfolgreiche kleinteilige Umsetzung der Sanierungsmaßnahme nach den Prinzipien der behutsamen Stadterneuerung gewürdigt.

 

 

Die Empfehlung von Herrn Jäkel, die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme in ein Fachbuch bzw. eine Broschüre zu überführen wird aufgenommen. Frau Rabbe bittet zu beachten, dass die Berichterstattung erst nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung möglich sei. Zugleich sei der Abschlussbericht für die Abrechnung der Fördermittel erforderlich. Der grundsätzliche Bezug  zur Bevölkerungsentwicklung habe mit dem Zeitraum vor der Sanierungsmaßnahme begonnen.

 

 

Herr Rubelt erinnert auf Nachfrage an die bereits im früheren Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr erfolgten Berichterstattung zur Baumaßnahme Brandenburger Straße.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „2. Barocke Stadterweiterung“ gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BauGB (Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage