11.11.2019 - 6.18 Renaturierungskonzept Flächennaturdenkmal Düste...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Gebietsbehandlung von 1998 ein Renaturierungskonzept für das Flächennaturdenkmal Düstere Teiche im Katharinenholz beim Ortsteil EicheBornim erarbeitenüberarbeiten und fortschreiben zu lassen.

Dabei ist insbesondere die Prüfung zu prüfen, welche kurzfristiger Maßnahmen zur Wiederherstellung des Großen Düsteren Teiches auf der Basis der bestehenden Richtlinie durchzuführengeeignet sein können.

Weiterhin ist zu prüfen, ob Mittel aus Kompensationsmaßnahmen für Baumaßnahmen und Versiegelungen durch Bauvorhaben in Potsdam für diese Maßnahme eingesetzt werden können.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im März 2020 dazu ein ZwischenbBericht zu geben.

Die Anpassung der gesamten Richtlinie (inklusive der langfristigen Prüfungen) ist der Stadtverordnetenversammlung im 4. Quartal 2020 vorzulegen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Richtlinie zur Gebietsbehandlung von 1998 für das Flächennaturdenkmal Düstere Teiche im Katharinenholz im Ortsteil Bornim überarbeiten und fortschreiben zu lassen.

Dabei ist insbesondere die Prüfung kurzfristiger Maßnahmen zur Wiederherstellung des Großen Düsteren Teiches auf der Basis der bestehenden Richtlinie durchzuführen.

Weiterhin ist zu prüfen, ob Mittel aus Kompensationsmaßnahmen für Baumaßnahmen und Versiegelungen durch Bauvorhaben in Potsdam für diese Maßnahme eingesetzt werden können.

Der Stadtverordnetenversammlung ist im März 2020 dazu ein Zwischenbericht zu geben.

Die Anpassung der gesamten Richtlinie (inklusive der langfristigen Prüfungen) ist der Stadtverordnetenversammlung im 4. Quartal 2020 vorzulegen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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