11.11.2019 - 6.21 Baumschadensbericht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.21
- Zusätze:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke
- Datum:
- Mo., 11.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
19/SVV/0867 Baumschadensbericht
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorbehaltlich der haushälterischen Mittel einen stadtweiten Baumschadensbericht vorzulegen. Dabei sind nicht nur die städtischen Bäume, sondern auch die Baumbestände der städtischen Unternehmen sowie des Kommunalen Immobilien Service zu berücksichtigen. Im Bericht sind ebenfalls die finanziellen Auswirkungen von Verlusten, Neu- bzw. Nachpflanzungen und der Pflege aufzuführen. Darüber hinaus sollen nach Fällungen aus Sicherungsgründen zeitnah Nachpflanzungen erfolgen.
Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung im MärzEnde Dezember 2020 vorzulegen.
Der Ergänzungsantrag vom 10.09.2019 der Fraktion DIE aNDERE wurde in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität am 26.09.2019 zurückgezogen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorbehaltlich der haushälterischen Mittel einen stadtweiten Baumschadensbericht vorzulegen. Dabei sind nicht nur die städtischen Bäume, sondern auch die Baumbestände der städtischen Unternehmen sowie des Kommunalen Immobilien Service zu berücksichtigen. Im Bericht sind ebenfalls die finanziellen Auswirkungen von Verlusten, Neu- bzw. Nachpflanzungen und der Pflege aufzuführen.
Darüber hinaus sollen nach Fällungen aus Sicherungsgründen zeitnah Nachpflanzungen erfolgen.
Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung Ende Dezember 2020 vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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30,3 kB
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