11.11.2019 - 7.22 Demokratieklausel

Beschluss:
abgelehnt
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Der Antrag wird namens der Fraktion AfD vom Stadtverordneten Tazreiter eingebracht.

 

Nach 5 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Laabs, Fraktion DIE aNDERE, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äern:

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag Schluss der Debatte wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass kommunal geförderte Vereine, Organisationen und Projekte ab sofort eine Demokratieklausel zu unterzeichnen haben.

Die AfD-Fraktion schlägt folgende Formulierungen für die Demokratieklausel zur Vorlage aller Antragssteller vor:

1.  Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

2.  Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung, der von uns geplanten Projekte, beauftragen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Wir erkennen an, dass Fördermaßnahmen eingestellt werden, wenn bekannt wird, dass diese Personen oder Organisationen vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt werden und dass bei erheblichen Verstößen gegen die Rechtsordnung, die von diesen Personen oder Organisationen oder aus deren Umfeld begangen werden, geleistete Fördermaßnahmen zurückgefordert werden.“

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei  4 Ja-Stimmen.

 

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