11.11.2019 - 7.51 Festlegung der durchschnittlich ersparten Eigen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Antrag wird namens der Fraktionen DIE LINKE und SPD von der Stadtverordneten Lange eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis Januar 2020 eine Anpassung der aktuell gültigen Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuungsangeboten in Tagespflegestellen der Landeshauptstadt Potsdam (Tagespflege-Satzung) vorzulegen.

Dieser Entwurf muss enthalten, dass Eltern von Kindern in Tagespflege ausschließlich einen durch die LHP festgelegten einheitlichen Zuschuss zum Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen gemäß Kita-Gesetz zahlen.

Dabei ist sicherzustellen, dass die entstehenden Differenzkosten für die Tagespflegepersonen durch die Landeshauptstadt Potsdam ausgeglichen werden.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=128089&selfaction=print