26.11.2019 - 4.5 Änderung der Stellplatzsatzung

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Zöller bringt den Antrag ein. Intention des Antrages ist

 

-          die Abschaffung der Stellplatzpflicht für Kfz bei der Errichtung von Wohngebäuden oder Wohnheime

und

-          die Erhöhung der Zahl der Fahrradstellplätze.

 

Er verweist hier auf die Flächenkonkurrenz für Potsdam als wachsende Stadt und regt an, sich an der Hamburger Bauordnung als Vorbild zu orientieren.

 

 

Frau Dr. Chwolik-Lanfermann äert, dass aus Sicht der FDP-Fraktion nichts gegen den ersten Punkt (Deregulierung der Kfz-Stellplätze) einzuwenden sei. Eine notwendige Regulierung (Verstärkung der Fahrradstellplätze) sei jedoch nicht nachvollziehbar. Vielmehr sei hier eine grundsätzlich eigenverantwortliche Entscheidung des Bauherren denkbar.

 

 

Herr Pahnhenrich macht darauf aufmerksam, dass er den Antrag für rechtswidrig halte, da er gegen die Brandenburgische Bauordnung verstoße. Hamburg könne nicht als Orientierung dienen, da Hamburg ein Stadtstaat sei und damit Änderungen an der Bauordnung (Landesrecht) selbst vornehmen könne. Davon hat Hamburg Gebrauch gemacht und die Bauordnung diesbezüglich geändert.

 

 

Herr Dr. Niekisch stellt folgenden Änderungsantrag:

Die aktuelle Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom …. wird ersatzlos aufgehoben.“

 

 

Herr Pahnhenrich begründet den Änderungsantrag im Detail und verweist unter anderem auf die Begründung der Landesregierung zu § 49 „Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze“ der Brandenburger Bauordnung.

Weiterhin stellt er zu § 87 Absatz 4 der Brandenburgischen Bauordnung fest, dass hier den Gemeinden in Bezug auf den Erlass einer eigenen Stellplatzsatzung ein Ermessen eingeräumt sei. 2/3 der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg hätten davon Gebrauch gemacht und keine Stellplatzsatzung erlassen.

 

Die Aufhebung der Stellplatzsatzung sei rechtmäßig und entlaste zudem die untere Bauaufsichtsbehörde von einem für sie unspezifischen Arbeitsaufwand bei der Erteilung von Baugenehmigungen, was zur Entbürokratisierung der Verwaltungsabläufe beitragen würde.

 

 

 

Herr Heuer bringt zum Ausdruck, dass das Ansinnen damit weniger Kfz zu erreichen nicht den gewünschten Erfolg bringen wird. Als Zielstellung müsse eher Flexibilität für die Bauherren geschaffen werden, zwischen der Errichtung eines Stellplatzes oder der Ablöse eines Stellplatzes zu wählen. Die aus der Ablöse eingenommenen Gelder können zum Beispiel bei der Errichtung von Park-Ride -Parkplätzen eingesetzt werden.

 

 

Herr Jäkel teilt mit, dass es in der Innenstadt und auch in der Brandenburger Vorstadt keine ungenutzten Parkflächen gebe. Vielmehr gebe es bei der Suche nach einem Parkplatz in der Brandenburger Vorstadt erhebliche Probleme. Von daher sei die Festsetzung einer Mindestanzahl von Stellplätzen für Kfz unverzichtbar. Er könne weder dem Antrag 19/SVV/1091 noch dem Änderungsantrag zustimmen.

 

 

Herr Dr. Zöller stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerliste.

 

 

Herr Pfrogner bestätigt das Interesse aus klima- und verkehrspolitischer Sicht. Der Antrag sei sinnvoll und habe auch Konsequenzen. Regelungen im öffentlichen Raum sind erforderlich.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) verweist formal darauf, dass Potsdam und Hamburg sich nicht vergleichen lassen. Die Übertragung der landesrechtlichen Regelungen eines Stadtstaates korrespondiert nicht mit dem rechtlichen Rahmen in Brandenburg, so sich die kommunale Satzung in den Ermächtigungsrahmen der Landesbauordnung einfügen muss. Die städtebaulichen Wirkungen, die damit verbunden sind, müssen dann auch gewollt sein. Herr Goetzmann führt die Diskussion aus dem Jahr 2012 an. An die mit einigen Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr in der Brandenburger Vorstadt durchgeführte Ortsbegehung erinnernd müsse bedacht werden, dass mit einem Entfall der Stellplatzverpflichtung für neue Wohnungen ein maßgeblicher Faktor zur Bremsung übermäßiger baulicher Verdichtung auf bereits eng bebauten Grundstücken ausfalle.

 

Herr Goetzmann verweist auf die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung 2018 auf deren Grundlage auch eine Änderung der Stellplatzsatzung vorzunehmen ist. Bisher gebe es noch keine landresrechtlichen Regelungen. Es wird davon ausgegangen, dass etwa Mitte nächsten Jahres eine umfangreiche Veränderung der Stellplatzsatzung in den politischen Raum gegeben wird. Er empfiehlt, die Aufbereitung abzuwarten und dann gemeinsam zu behandeln.

 

 

Herr Kirsch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung bis zur Einbringung der von Herrn Goetzmann angekündigten Vorlage.

r den GO-Antrag spricht Herr Dr. Zöller.

Dagegen spricht niemand.

Dem Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung (bis August 2020) wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage