27.11.2019 - 4.3 Strategischer Eckwertebeschluss für die Planun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Geschäftsstelle 103
- Gremium:
- Ortsbeirat Fahrland
- Datum:
- Mi., 27.11.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Matz bringt die Vorlage ein.
Nach der Bitte von Herrn Wartenberg an Frau Lange als Stadtverordnete in der Stadtverordnetenversammlung, darauf hinzuweisen, dass in der Beschlussvorlage kein Verweis auf die Senioren zu finden sei, wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Beschlussvorlage zuzustimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die aus den Allgemeinen Finanzierungsmitteln als Finanzrahmen abgeleiteten Strategischen Eckwerte je Geschäftsbereich für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2024 (siehe Anlage, Tabelle 2). Leitgedanke bei der Ableitung ist die Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam.
- Es gelten die folgenden fünf strategischen Themenfelder, welche innerhalb der Eckwerte finanziell zu berücksichtigen sind:
▪ Die Landeshauptstadt Potsdam als attraktiver Arbeitgeber und Dienstleister
▪ Umweltgerechte Mobilität
▪ Bezahlbares Wohnen und nachhaltige Quartiersentwicklung
▪ Moderne Bildungsinfrastruktur
▪ Konzeptionierung, Entwicklung und Erstellung einer 10-Jahres-Investitionsplanung für die Landeshauptstadt Potsdam
- Unter Einhaltung dieser finanziellen und strategischen Vorgaben wird dem Investitionshaushalt 2020/2021 und der mittelfristigen Investitionsplanung bis 2024 jeweils jährlich ein Eigenmittelanteil von rd. 40 Mio. EUR (kumuliert: 200 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt.
- Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können haushaltsneutrale Umschichtungen zwischen den Geschäftsbereichs-Budgets vorgenommen werden.
- Zur Absicherung und Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten adäquat auszuschöpfen.
- Etwaige Veränderungen bei nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.
- Die Anstrengungen zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung (siehe Beschluss der StVV vom 07.03.2018 DS 17/SVV/0953) werden mit dem Schwerpunkt Aufgabenkritik fortgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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