26.11.2019 - 4.7 Nachhaltige Bauweise beim Neubau öffentlicher G...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Pfrogner bringt den Antrag mit folgender Ergänzung ein. Im 2.Absatz ist nach den Worten: Die Nachhaltigkeit wird    unter anderem     einzufügen. Als Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele sei ein Nachdenken über den Einsatz nachhaltiger Materialien erforderlich.

 

 

Frau Reimers befürwortet die Einfügung u.a. und verweist auf die Nachhaltigkeit von Ziegeln.

 

Frau Reimers stellt den Antrag folgende Änderungen vorzunehmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen und Kindertagesstätten, in der Planung, Ausschreibung und Bauausführung eine nachhaltige Bauweise durchzusetzen.

 

Die Nachhaltigkeit wird mit der Wahl des Materials der Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen bestimmt. Diese sollen überwiegend aus Holzwerkstoffen bestehen. und bei größeren Vorhaben mit einer Zertifizierung durch DGNB bzw. BNB besiegelt werden.

 

Sollte von der Holzbauweise abgewichen werden, ist dieses vor Beginn der Objektplanung auf der Grundlage einer fundierten und detaillierten Begründung der Stadtverordnetenversammlung oder dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im März 2020 über die Umsetzung des Beschlusses unterrichtet werden.

 

 

Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) bestätigt, dass der erste Absatz des Antrages auch Anliegen der Landeshauptstadt Potsdam sei und die Verwaltung dem zustimmen könne. Den anderen Absätzen könne er jedoch so nicht folgen. Ein überwiegender Einsatz von Holz könne nicht grundsätzlich mit nachhaltigem Bauen gleichgesetzt werden und geht erläuternd darauf ein. Die Anwendung eines anerkannten Zertifizierungsverfahrens bei größeren Vorhaben sei denkbar, jedoch müsse hierbei die Verständigung zur Größenordnung erfolgen.

 

 

Herr Jäkel schließt sich Herrn Richter an und beantragt die Streichung der Absätze 2, 3 und 4.

 

 

Herr Gericke bittet bei den Überlegungen zur Nachhaltigkeit die Komplexität des Bauens zu betrachten. Dies gilt nicht nur für die Gebäude, sondern auch für die eingesetzten Werkstoffe. Den Antrag auf Kürzung des Antrages könne er nicht folgen, jedoch den Ausführungen von Frau Reimers. Es stelle sich die Frage, welche Aspekte der Nachhaltigkeit in den Vordergrund gestellt werden.

 

 

Herr Pfrogner schlägt für die Antragstellerin vor, den Antrag nochmals zurückzustellen, um ihn zu qualifizieren.

 

 

Nachhaltiges Bauen sei richtig, äußert Herr Richter. Dies müsse jedoch bei dem gesamten Vorhaben berücksichtigt werden, so dass er von einer einseitigen Bevorzugung abrät.

 

 

Herr Rubelt hält den Antrag als Impulssetzung für gut. Der Einsatz von Holz, welches aus weiter Entfernung geholt werden muss, könne hingegen nicht als nachhaltiger Einsatz verstanden werden.

 

 

 

Der Antrag wird in der Sitzung am 10.12.2019 erneut aufgerufen.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage