26.11.2019 - 4.1 Sanierungsgebiet "Babelsberg Nord" Sanierung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) greift die Diskussion in der vergangenen Sitzung auf. Er erinnert an die beschlossenen Sanierungsziele. In der Rahmenplanung von 2011 sei bereits entschieden worden, die gesamten Straßen im Sanierungsgebiet zu erneuern. Mit der aktuellen Vorlage wird eine klare Positionierung der Politik erbeten,  zum Straßenausbau . Herr Lehmann ergänzt, dass die Finanzierung aus den Ausgleichsbeträgen erfolgen wird. Durch die Grundstückseigentümer wurden die Ausgleichsbeträge freiwillig in der Annahme gezahlt, dass die Sanierungsmaßnahmen auch umgesetzt werden. Der Einsatz der Zahlungen für Projekte in den Sanierungsgebieten ist nur bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme möglich. Von 31 Grundstückseigentümern der betroffenen Straßen haben 25 Grundstückseigentümer die Ausgleichsbeiträge gezahlt. In der Mühlenstraße ist dies bei 23 von 27 Grundstückseigentümern der Fall. Grundsätzlich ist es nicht verantwortbar auf die Sanierungsmaßnahmen zu verzichten. Herr Lehmann ergänzt, dass die Erneuerung der Straßen jetzt noch ohne eine Belastung des städtischen Haushaltes möglich sei, da die Finanzierung aus den Ausgleichsbeiträgen erfolge. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme sei dies nicht mehr möglich.

 

 

Frau Woiwode (Bereich Verkehrsanlagen) verweist auf den im Sanierungsgebiet klar vorhandenen Willen der Bürger. Die Planung ist über den Sanierungsträger Stadtkontor im Zusammenhang mit der Landeshauptstadt Potsdam erarbeitet worden. Im Vorfeld habe es mehrere Gespräche gegeben, wie die Umsetzung der Maßnahme erfolgen soll. Dabei ist sowohl das Thema Regenentwässerung als auch die Wiederverwendung des Materialbestandes berücksichtigt worden. Frau Woiwode erläutert, dass die Regenentwässerung eine Freigefällleitung sei und von der Höhenlage abhänge. Anhand einer Präsentation zeigt sie den Wasserverlauf. Viele der Häuser sind unterkellert und daher von den immer öfter auftretenden starken Regenfällen betroffen. Nach nochmaliger Prüfung stellt die Versickerung in den vorhandenen Flächen bzw. über Mulden keine praktikable Lösung dar, so dass eine geschlossene Entwässerung realisiert werden soll.

 

 

Frau Hüneke spricht sich dafür aus, die Straßen grundsätzlich liegen zu lassen. Sie bittet die Wertigkeit der Straßen zu berücksichtigen. Hier handelt es sich eher um Dorfstraßen, so dass keine Veränderung vorgenommen werden solle. Durch den Ausbau der Straße bestünde zudem die Gefahr für die Wurzelbereiche. Die Bäume wären stark gefährdet. Die Wiederverwendung der Bestandssteine sei ohnehin Bedingung. Sie erklärt der Vorlage nicht zustimmen zu können.

 

 

Frau Dr. Günther erkundigt sich nach der Bindung der gezahlten Ausgleichsbeiträge, der Rückzahlung und dem Umfang der Mittel.

 

 

Herr Kirsch geht auf die Fragestellung ein und teilt mit, dass die Mittel in den Topf des Sanierungsgebietes gehen. Nicht in Anspruch genommene Mittel sind an das Land abzugeben. Er bestätigt den Hinweis von Herrn Lehmann, dass eine Erneuerung der Straßen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr aus den Mitteln der Sanierungsmaßnahme erfolgen könne, sondern stattdessen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden müssen.

 

 

Frau Woiwode versichert auf Nachfragen, dass ein schonender Umgang mit den Baumwurzeln erfolgen wird. Ein Baumsachverständiger wird eingebunden, um mit dem externen Gutachter das richtige Maß zu finden. Die Straßen bekommen eine Tragschicht, um die Übertragung von Erschütterungen auf die anliegenden Gebäude zu mindern. Das Pflaster wird analog wie im 1. Bauabschnitt bereits erfolgt, weitestgehend wiederverwendet und im Ergebnis eine Verbesserung der Situation darstellen.

 

 

Frau Zwirn (Sanierungsträger Stadtkontor) berichtet, dass 9 Bäume erhalten bleiben und 13 Bäume gefällt werden müssen. Dafür werden 21 Bäume in der Mühlenstraße neu gepflanzt.

 

 

Frau Woiwode erläutert, dass das Neupflanzen der Bäume mit entsprechender Pflanzgröße und Substrat vorgesehen sei sowie dem Einsatz von Drehrohren für die Bewässerung. Es wird gebeten, der Niederschrift eine Zeichnung mit den Maßen beizufügen.

 

Für die Regenentwässerung wird ein 500er Kanal (50 cm Durchmesser + Außenwand) benötigt, welcher mindestens 1 ½ m Abstand zum Baum haben müsse und dabei trotzdem noch in den Wurzelbereich  nachteilig eingreift.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Sanierung der Mühlen-, Jute-, und Wollestraße (nördlicher Abschnitt) im Sanierungsgebiet „Babelsberg Nord“ wird gemäß Anlage 01 und Anlage 02 durchgeführt.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen