29.11.2019 - 5.2 Öffnung von Schulsportanlagen für unorganisiert...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Vorlage wurde in der letzten Sitzung am 24.10.2019 einstimmig zurückgestellt.

 

Herr Pfrogner weist auf die Vorgaben aus der Fraktion hin. An dem Antragstext sollte festgehalten werden und auch so abgestimmt werden.

 

Herr Wollenberg verweist auf den weitergehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Durch die Ausführungen im Antragstext wird der Beschluss dadurch eingeschränkt und fällt hinter die bereits bestehende Beschlusslage zurück.

 

Herr Jäkel fragt an, ob bereits dazu Prüfergebnisse vorliegen.

Herr Richter kann dazu noch keine Aussagen treffen, da der Fachbereich 23 (Bildung, Jugend und Sport) in der Angelegenheit federführend ist. Es ist geplant für jeden Sozialraum mindestens eine Schule für die Pilotphase auszuwählen.

 

Herr Tänzer hat eine Rückmeldung von 3 offenen Sportplätzen erhalten.

Herr Richter teilt mit, dass auf den Sportplätzen ein hoher Verschleiß der Oberflächenbelege festzustellen ist. Es sind mehr Sicherheitskontrollen durchzuführen.

 

Frau Reimers stimmt der Aussage von Herrn Wollenberg zu.

 

Herr Dr. Niekisch fragt an, was mit dem Beschluss Teilhabe der Kinder ist. Herr Wollenberg ergänzt, dass es sich hierbei um den Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliche Kommune“ handelt.

 

Herr Dörschel stellt einen Geschäftsordnungsantrag. Dieser lautet: Der Antrag ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

Herr Jäkel ist dagegen, da eine konkretere Abstimmung notwendig ist.

Per Geschäftsordnungsantrag sollte der Antrag zurückgezogen werden.

Herr Jäkel schlägt den Änderungsantrag wie folgt vor:

-          1. Punkt streichen oder zurückziehen

-          2.+ 3. Punkt bleiben bestehen

 

Herr Wollenberg spricht sich gegen den 2. Punkt aus. Im Ergebnis dessen wird der Geschäftsordnungsantrag zurückgezogen.

 

Herr Pfrogner weist darauf hin, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt und schlägt per Geschäftsordnungsantrag vor, den Antrag abzustimmen und die Debatte zu beenden.

 

Frau Schkölziger lässt über den Antrag abstimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1. Der Oberrgermeister wird beauftragt, zu prüfen,

 

-          ob die Außensportanlagen an den staatlichen Schulen

 

Fontane-Oberschule (Zum Teufelssee)

Leonardo-Da-Vinci-Gesamtschule (Esplanade)

Humboldt-Gymnasium (Heinrich-Mann-Allee)

Lenné-Gesamtschule (Humboldtring)

Grundschule am Schilfhof

Bruno H.-Bürgel-Grundschule (Karl-Liebknecht-Straße Babelsberg)

 

r den unorganisierten Breitensport bereitgestellt werden können,

 

-          welche Voraussetzungen dafür jeweils geschaffen werden müssen und

-          welche Kosten jeweils entstehen.

 

 

2. Darüber hinaus soll geprüft werden,

 

-          wie die Gnanlage Lustgarten stärker für den unorganisierten Breitensport nutzbar gemacht werden kann (Skate-Fläche, Rasenpflege, Sportfelder, Tore) und

 

-          ob die Schulsportplätze des privaten Schillergymnasiums (Fritz-Lang-Straße) mit öffentlichen Fördermitteln erneuert werden können und im Gegenzug eine Öffnung für den unorganisierten Breitensport vereinbart werden kann.

 

3. Die Prüfergebnisse sollen in der Arbeitsgruppe vorgestellt und diskutiert werden, die im Rahmen der Umsetzung des Antrages 18/SVV/0707 gebildet wurde. Der Stadtsportbund und das Büro für Chancengleichheit sollen dabei einbezogen werden.

 

Erstmalig soll in der Arbeitsgruppe im Januar 2020 berichtet werden.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

9

Stimmenthaltung:

0

 

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