12.12.2019 - 4.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Krause eröffnet den Tagesordnungspunkt und bringt die Vorlage der Verwaltung ein. Sie informiert die Anwesenden, dass sich unverändert in Priorität 1 der B-Plan 157 - Neue Mitte Golm und der B-Plan 129 - Nördlich in der Feldmark befinden. Eine herstufung in die Prioritätenstufe 1 I wird für den Bebauungsplan „Sportanlagen Kuhforter Damm“ vorgeschlagen.

 

In der Priorität 2 I befinden sich unverändert der B-Plan 100-2 - Geiselbergstraße/Kossätenweg und der B-Plan 1A Großer Plan BA 1 A, 1. Änd.+Ergänz., TBe In der Feldmark, Am Herzberg. Für den B-Plan 147 - „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ wird eine Zurückstufung in Priorität 2 I vorgeschlagen, da zu den Ergebnissen der vorliegenden Verkehrstechnischen Untersuchung zunächst weitere Erkenntnisse aus den eingeleiteten Vorbereitenden Untersuchungen für Golm- Nord abgewartet werden sollen.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder sind mit der Herabstufung des B-Plan 147 nicht einverstanden und können dies auch nicht nachvollziehen. Es wurde erneut deutlich gemacht, dass in Bezug auf einen wachsenden Ortsteil und unabhängig von der Voruntersuchung Golm Nord eine Nordanbindung unabdingbar sei.

 

Ergänzungsantrag:

Herr Krause beantragt folgende Ergänzung:

 

Der B-Plan 147 - „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ soll in die Priorität 1 hochgestuft werden.

 

Abstimmung:

Die o.g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Als Anmerkung wird bei dem B-Plan 100-2 darauf hingewiesen, dass er obsolet sei, wenn der B-Plan 157 thematisiert werde.

 

Da kein weiterer Redebedarf besteht, wird die Beschlussvorlage anschließend zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der DS 19/SVV/1100 mit der o.g. Ergänzung, zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.