26.11.2019 - 4.3 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl...

Beschluss:
vertagt
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein und bittet keine Vollstreckungsmaßnahme durchzuführen, solange es zu diesem Antrag keine Beschlussfassung gegeben hat. Er bittet zu beachten, dass neben dem privaten Interesse auch das öffentliche Interesse zur Nutzung des Kinderbauernhofs vorhanden ist.

 

 

Frau Malik erhält als Vertreterin des Ortsbeirates Groß Glienicke das Rederecht. Sie informiert, dass es hier um den Erhalt des Kinderbauernhofs geht. Der Ortsbeirat wird sich in seiner Sitzung am 10.12.2019 unter Zuschaltung eines externen Mediators mit diesem Antrag befassen. Sie betont, dass der Kinderbauernhof im Ort sehr angenommen wird.

 

 

Herr Dr. Niekisch unterstreicht die Intention des Antrages unter Beachtung der vielen rechtlichen Hintergründe und spricht sich für ein Moratorium aus. Gegebenenfalls könne mit Hilfe der Mediation geprüft werden, ob diese bauordnungsrechtliche Situation möglicherweise durch bauplanerische Maßnahmen fachlich in Ordnung gebracht werden kann.

 

 

Herrn Heuer fragt, ob durch den Kläger Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt worden ist.

 

 

Herr Rubelt antwortet, dass ihm dies zum heutigen Tage nicht bekannt sei. Er bittet jedoch zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Kinderbauernhof zu unterscheiden. Die Kita Spatzennest e.V. ist nicht der Grundstückseigentümer. Herr Rubelt macht aufmerksam, dass sich die Verwaltung in sehr intensiven Gesprächen mit der Kita Spatzennest befinde, um Nutzungsmöglichkeiten zu finden. Er schlägt vor, den Antrag in der Sitzung am 21.01.2020 erneut aufzurufen.

 

 

Herr Gericke bittet zu beachten, dass es für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch einen Vorhabenträger geben müsse, der die Bereitschaft zur Durchführung auf der Rechtsgrundlage § 30 BauGB signalisiert.

 

 

Herr Dr. Niekisch bestätigt, dass es einen Vorhabenträger gebe, welcher dazu bereit ist und diesen auch finanzieren will.

 

 

Der Antrag wird bis zur Sitzung im Januar 2020 zurückgestellt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage