17.12.2019 - 4.1 Instrumente zur Begrenzung des Mietenanstiegs i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Eisenblätter verweist auf die folgende als Tischvorlage ausgereichte geänderte Fassung des Antrages:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stand der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts von 2015 (DS 15/SVV/0609) darzustellen und die Wirksamkeit zu bewerten. Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung bis Mai 2020 vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang sollen zur Aktualisierung des Wohnungspolitischen Konzepts Vorschläge zur weiteren Begrenzung des Mietenanstiegs geprüft und entwickelt werden. Dazu gehören z.B. solche Instrumente wie Sozialerhaltungssatzung, Milieuschutzsatzung und die Förderung von genossenschaftlicher sowie gemeinschaftlicher Eigentumsbildung.

Dabei ist aufzuzeigen, welche Voraussetzungen für bezahlbares Wohnen durch Bund und Land geschaffen werden müssen und wie die Stadt entsprechende Forderungen wirksam vertreten kann.

Der Oberbürgermeister wird zudem aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung, beginnend in 2020 einen zweijährigen Bericht zur Wohnungsmarktbeobachtung vorzulegen.

 

Herr Jekel erklärt, dass der Antrag innerhalb des Bündnisses für Wohnen bearbeitet werden soll.

 

Herr Eichert weist darauf hin, dass gemäß dem Antrag 19/SVV/1258 der Fraktion CDU zunächst eine Evaluation erfolgen sollte. Es sollte erst geprüft werden, was umgesetzt wurde und was nicht. Dies sollte in der Arbeitsgruppe erfolgen.

Er spricht sich dafür aus, zuerst die Evaluation durchzuführen und anschließend die weiteren Schritte zu beraten.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass genau dies im Änderungsantrag steht.

 

Herr Jekel versteht den Antrag so, dass Instrumente gesammelt werden, die im Konzept zu berücksichtigen sind. Er verweist auf die diversen Beschlüsse dazu, die ebenso umgesetzt werden müssen.

 

Herr Eichert spricht sich dafür aus, zuerst die Evaluation durchzuführen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Eisenblätter die geänderte Fassung der Drucksache zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stand der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts von 2015 (DS 15/SVV/0609) darzustellen und die Wirksamkeit zu bewerten. Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung bis Mai 2020 vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang sollen zur Aktualisierung des Wohnungspolitischen Konzepts Vorschläge zur weiteren Begrenzung des Mietenanstiegs geprüft und entwickelt werden. Dazu gehören z.B. solche Instrumente wie Sozialerhaltungssatzung, Milieuschutzsatzung und die Förderung von genossenschaftlicher sowie gemeinschaftlicher Eigentumsbildung.

 

Dabei ist aufzuzeigen, welche Voraussetzungen für bezahlbares Wohnen durch Bund und Land geschaffen werden müssen und wie die Stadt entsprechende Forderungen wirksam vertreten kann.

 

Der Oberbürgermeister wird zudem aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung, beginnend in 2020 einen zweijährigen Bericht zur Wohnungsmarktbeobachtung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich mit 7 Zustimmungen und 1 Ablehnung angenommen.