15.01.2020 - 3.6 Einsetzung einer/s Anti-Mobbing-Beauftragten

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Zeller bringt den Antrag namens der Fraktion DIE aNDERE ein. Herr Jetschmanegg, Leiter des Geschäftsbereiches Zentrale Verwaltung, sieht es positiv, dass sich die Fraktion um das Wohl der Mitarbeitenden kümmere. Gleichwohl treffe nicht alles in der Begründung Enthaltene zu.

Die Stadt sei mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement und der sozialen Betriebsberatung gut aufgestellt und dabei, dieses Netzwerk u.a. mit der AWO auch weiter auszubauen. Insofern bedarf es dieses Beschlusses nicht und er plädiere für die Ablehnung.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle einer/s Anti-Mobbingbeauftragten zu schaffen.

An diese Stelle sollen sich Beschäftigte der Stadtverwaltung wenden können, um eine schnelle Lösung bei unkollegialem Verhalten zu finden. Fachlich soll sich die/der Anti-Mobbingbeauftragte sowohl im psychologischen Bereich als auch in der Struktur der Stadtverwaltung auskennen. Die gesuchte Person soll in der Lage sein, sowohl kurz- als auch langfristige Perspektiven für den weiteren beruflichen Lebensweg der von Mobbing Betroffenen aufzuzeigen. Neben der Hilfe in Akutsituationen kann sie zudem Prophylaxeangebote anbieten.

Die Stadtverordnetenversammlung soll spätestens im März 2020 über die Umsetzung des Beschlusses und die geplante organisatorische Einbindung der Stelle informiert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

    2

Ablehnung:

  10

Stimmenthaltung:

    4

 

Damit empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.