09.01.2020 - 5.3 Strategischer Eckwertebeschluss für die Planun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Einreicher: Oberbürgermeister, Geschäftsstelle 103
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 09.01.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ausschussvorsitzende informiert, dass 4 Änderungs- bzw. Ergänzungsanträgen vorliegen.
Nach einem kurzen Austausch zur Vorgehensweise, stellt Frau Pöller die eingereichten Anträge nacheinander zur Abstimmung:
1. Ergänzungsantrag der Fraktion „DIE aNDERE“:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 1
Enthaltung: 4
2. Änderungsantrag der Fraktion „Freien Demokraten“:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 6
Enthaltung: 0
3. Änderungsantrag der Fraktionen „SPD“, „Bündnis 90/ Die Grünen“, „Die LINKE“
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Enthaltung: 2
4. Änderungsantrag der Fraktion „AfD“
Zustimmung: 1
Ablehnung: 6
Enthaltung: 0
Damit werden die Änderungsanträge der Fraktionen „SPD“, „Bündnis 90/ Die Grünen“, „Die LINKE“ angenommen und der Beschlusstext entsprechend angepasst.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die aus den Allgemeinen Finanzierungsmitteln als Finanzrahmen abgeleiteten Strategischen Eckwerte je Geschäftsbereich für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2024 (siehe Anlage, Tabelle 2). Leitgedanke bei der Ableitung ist die Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam.
- Es gelten die folgenden fünf strategischen Themenfelder, welche innerhalb der Eckwerte finanziell zu berücksichtigen sind:
▪ Die Landeshauptstadt Potsdam als bürgernahe Dienstleisterin und attraktiver Arbeitgeberin und Dienstleister
▪ Umweltgerechte Klimaschutz und umwelt- und sozialgerechte Mobilität
▪ Bezahlbares Wohnen und nachhaltige Quartiersentwicklung, sozialer Ausgleich und gleichwertige Lebensverhältnisse in den Stadt- und Ortsteilen
▪ Moderne Bildungsinfrastruktur
▪ Konzeptionierung, Entwicklung und Erstellung einer 10-Jahres-Investitionsplanung für die Landeshauptstadt Potsdam
- Unter Einhaltung dieser finanziellen und strategischen Vorgaben wird dem Investitionshaushalt 2020/2021 und der mittelfristigen Investitionsplanung bis 2024 jeweils jährlich ein Eigenmittelanteil von rd. 40 Mio. EUR (kumuliert: 200 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt.
- Diese erhöhten, teilweise nicht gebundenen Eigenmittel sollen insbesondere folgende investiven Schwerpunktsetzungen in den Jahren von 2020 bis 2024 dienen:
▪ Aktive Liegenschaftsstrategien / Grundstücksankäufe
▪ Öffentlicher Personennahverkehr
▪ Radwege / Radverkehr
▪ IT und Schul-IT
▪ Bildungsinfrastruktur / Schulen, Schulsport, Schulausstattung
▪ Schaffung guter Arbeitsbedingungen (u.a. Verwaltungsgebäude)
▪ Stadtentwicklungsmaßnahmen Potsdamer Süden
- Der Klimaschutz ist ein herausgehobenes und sämtliche städtische Aufgaben umfassendes Ziel. Daher erfolgt im Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2020/2021 eine gesonderte Darstellung und Berichterstattung, welche finanziellen Ressourcen in den einzelnen Produkten und in den Investitionsmaßnahmen der Geschäftsbereiche für die Erreichung dieses Zieles vorgesehen sind.
- Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können haushaltsneutrale Umschichtungen zwischen den Geschäftsbereichs-Budgets vorgenommen werden. Haushaltsneutrale Umschichtungen zwischen den Geschäftsbereichsbudgets können im Rahmen der konkretisierenden Haushaltsplanung vorgenommen werden. Die Pflichtleistungen sind dabei zu sichern. Auch Mittel für freiwillige Leistungen sollen möglichst mit ansteigenden Bedarfen dem Bevölkerungswachstum erhöht werden.
- Zur Absicherung und Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten adäquat auszuschöpfen.
- Etwaige Veränderungen bei nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.
- Die Anstrengungen zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung (siehe Beschluss der StVV vom 07.03.2018 DS 17/SVV/0953) werden mit dem Schwerpunkt Aufgabenkritik fortgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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