18.12.2019 - 5.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Matz bringt die Vorlage ein und verweist auf die Bebauungspläne, die Fahrland betreffen und Teil der Prioritätenliste sind, wie z.B. Am Friedhof, Wohnanlage Ketziner Straße,  Schulerweiterungsbau Ketziner Straße. Die Bebauungspläne zur Entwicklungsmaßnahme Krampnitz sind nicht mit aufgeführt, da sie durch den Entwicklungsträger erstellt werden.

 

Im Anschluss wir die Vorlage, mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2020 bis 2021 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 7 Ja-Stimmen angenommen,

bei einer Stimmenthaltung.