18.12.2019 - 5.2 Ergänzung der Satzung der Landeshauptstadt Pots...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kümmel bringt die Vorlage ein und verweist darauf, dass die zu ergänzende Satzung bereits im März dieses Jahres in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.

 

Die Anpassung des Tramverlaufs erfolgte im Zuge der Entwurfsplanung und bezieht sich auf die Querung der B 2 in Höhe der Hannoverschen Straße, unter Berücksichtigung der Baumallee.

Betroffen sind jetzt zusätzlich 23 Grundstücke.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird darum gebeten, dass in Zukunft die Darstellung des Geltungsbereiches anhand von A 1 Karten im Ortsbeirat erfolgt.

 

Herr Kümmel verweist auf eine geplante Informationsveranstaltung, in der noch einmal auf die Planungen sowie den Änderungen eingegangen werden soll.

 

Auf die Nachfrage, ob das Vorkaufsrecht auch für alternative Verkehrskonzepte genutzt werden könne, antwortet Herr Kümmel, dass der Satzungszweck klar definiert sein muss. In diesem Fall ist das die TRAM-Trasse.

 

Herr Kümmel sagt diesbezüglich eine nochmalige Prüfung bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung zu.

 

Im Anschluss wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ergänzung der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuchs für den Bereich „Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden“ (gemäß Anlage 1).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0