18.12.2019 - 5.4 Kommunaler sozialer Wohnungsbau an der Döberitz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Lange bringt die Vorlage ein.

 

Auf die Nachfrage, warum nur eine 50 % ige Belegungsbindung herzustellen sei wird dahingehend geantwortet, dass keine Ghettoisierung von Wohngebieten erreicht werden soll und darüber hinaus davon auszugehen ist, dass sich diese Quote im Rahmen der Ausschussberatungen noch auf 30 % verringert.

 

Im Anschluss wird der Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Antrag zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die allgemeinen Wohngebiete WA 4 und WA 5 im Bebauungsplanareal Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland) nach dem erfolgreichen Satzungsbeschluss in kommunalem sozialen Wohnungsbau mit 50% Belegungsbindung herzustellen.

Die Flächen werden dauerhaft in kommunalem Besitz gesichert und nicht verkauft.

Der Stadtverordnetenversammlung ist die Planung mit der genauen Wohnungszahl und den entstehenden Kosten (mit und ohne Landesförderung) spätestens ein Jahr nach dem Satzungsbeschluss zu präsentieren, damit die Stadtverordneten über den Zeithorizont der Umsetzung entscheiden können.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.