16.12.2019 - 3.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher bringt die Vorlage ein.

Er verweist darauf, dass die Anwohner Am Küssel nicht bereit sind, die Kosten für externe  Planungsleistungen zu übernehmen.

 

Herr Gutschmidt bringt folgenden Änderungsantrag ein:

 

Die weitere Beibehaltung/ Einstufung des B-Plans 158 „Am Küssel“ in der Priorität 1Q für die Jahre 2020/2021.

 

Im Anschluss wird der Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt und

 

einstimmig angenommen.

 

Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Beschlussvorlage mit der  beschlossenen Änderung zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2020 bis 2021 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Die weitere Beibehaltung/ Einstufung des B-Plans 158 Am Küssel in der Priorität 1Q für die Jahre 2020/2021.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.