16.12.2019 - 3.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Gremium:
- Ortsbeirat Grube
- Datum:
- Mo., 16.12.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ortsvorsteher bringt die Vorlage ein.
Er verweist darauf, dass die Anwohner Am Küssel nicht bereit sind, die Kosten für externe Planungsleistungen zu übernehmen.
Herr Gutschmidt bringt folgenden Änderungsantrag ein:
Die weitere Beibehaltung/ Einstufung des B-Plans 158 „Am Küssel“ in der Priorität 1Q für die Jahre 2020/2021.
Im Anschluss wird der Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt und
einstimmig angenommen.
Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Beschlussvorlage mit der beschlossenen Änderung zuzustimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2020 bis 2021 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.
Die weitere Beibehaltung/ Einstufung des B-Plans 158 „Am Küssel“ in der Priorität 1Q für die Jahre 2020/2021.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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