17.12.2019 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrlan...

Beschluss:
vertagt
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Sie teilt mit, dass die Drucksache durch den Ortsbeirat Fahrland zum Beschluss empfohlen wurde.

Anschließend geht sie auf den Änderungsantrag von Frau Lange ein und weist darauf hin, dass bei einer Änderung des Satzungsbeschlusses eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich ist. Frau Holtkamp weist darauf hin, dass die Kinderspielplatzsatzung gilt, auch ohne dass sie in den Satzungsbeschluss aufgenommen wird.

 

Änderungsantrag Frau Lange im OBR Fahrland:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) einen Spielplatz verbindlich festzusetzen, um für die in WA4 und WA5 vorgesehenen Hausgruppen in offener Bauweise mit mehr als 4 Wohnungen die Rechtskonformität zur geltenden Potsdamer Kinderspielplatzsatzung herzustellen: „Die Satzung gilt für Kinderspielplätze, die nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BbgBO bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen auf dem Baugrundstück zu schaffen sind.“ 1 Geltungsbereich der Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam).

Dafür ist eine geeignete Fläche im Bebauungsplan auszuweisen, entweder auf privaten Grund am Rande des Knotenpunktes der Straße Am Fahrländer Mühlenberg und des Schulweges (Fuß- und Radweg zwischen Döberitzer Straße und Schule) oder auf einer kommunalen Fläche im Bebauungsplangebiet, wenn mit dem Investor keine Einigung gefunden werden kann.

 

Herr Heuer weist darauf hin, dass die Kinderspielplatzsatzung entgegen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht angepasst wurde. Er äert Zweifel, dass der geforderte Spielplatz in der Form errichtet wird und macht darauf aufmerksam, dass es einen städtebaulichen Vertrag mit einem privaten Investor gibt.

 

Herr Fröhlich bittet darum, dass der Antrag bis zur Klärung der gestellten Fragen zurückgestellt wird.

 

Frau Eisenblätter schlägt vor, die Drucksachen 19/SVV/1101 und 19/SVV/1308 zurückzustellen und bittet um Abstimmung darüber.

 

Der Zurückstellung der beiden genannten Drucksachen wird einstimmig zugestimmt.

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