20.02.2020 - 3.3 Stellplatzordnung Wissenschaftspark Golm

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Rietz bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

 

Herr Berlin kann dem zweiten Satz des Antrages, „Diese Maßnahme inkl. der Bau eines Parkhauses für Radfahrer und Autos (...) ist zwingend erforderlich.“ nicht folgen. Dies solle erst einmal geprüft werden.

 

 

Frau Krause (Ortsvorsteherin Golm) bringt das Votum des Ortsbeirates Golm,

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, für den OT Potsdam-Golm im Rahmen der wachsenden Verkehrsdichte ein Standortkonzept für den ruhenden Verkehr (öffentliche Parkplätze, Parkhaus, Anliegerparkplätze) zu erarbeiten.“

 

als Änderungsantrag ein.

 

 

Herr Pfrogner verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes, wo dieser Antrag abgelehnt wurde.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) erinnert zunächst an laufende Prüfungen u.a. aus einem früher gefassten Beschluss, die bereits in die Richtung der hier aufgestellten Forderungen zielen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 18/SVV/0616 ist ein Prüfauftrag für ein Parkhaus für Radfahrer und Autos erteilt worden. Auch im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 157 „Neue Mitte Golm“ ist als Planungsziel u.a. ein Parkhaus für Fahrräder und Kraftfahrzeuge festgelegt worden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans soll voraussichtlich im ersten Quartal 2020 durchgeführt werden. Herr Niehoff weist weiter darauf hin, sollte die Errichtung eines Parkhauses im Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden, wäre zunächst zu klären, wer Errichter und Betreiber eines solchen Parkhauses werden soll.

Eine Stellplatzordnung speziell für den Ortsteil Golm oder für Teile davon ist nicht notwendig, da die Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), die auch r den Ortsteil Golm gilt, den Umgang mit ruhendem Verkehr bereits regelt.

Der vorliegende Antrag kann daher nicht zur Annahme empfohlen werden.

 

 

Frau Krause bleibt bei ihrer Forderung einer Gesamtbetrachtung des Ortsteils.

 

 

Herr Rubelt stützt nochmals die Aussagen von Herrn Niehoff. Die LHP ist hier nicht alleinig in der Verantwortung. Die Bauherren vor Ort tragen eine Pflicht, durch sie verursachten ruhenden Verkehr zu organisieren. Dies sei gemeinsam zu diskutieren. Mit der Universität stehe die LHP bereits im Dialog.

Auch Herr Rubelt weist noch einmal darauf hin, dass die Entwicklung von Golm bereits betrachtet wird. Der Bebauungsplan Nr. 157 beinhaltet eine Vorhaltefläche für ein Parkhaus - dieses Thema wird demnach nochmals aufgegriffen, wenn der Bebauungsplan in den Gremien ist.

Er empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen.

 

 

Herr Rietz übernimmt für den Antragsteller die geändert beschlossene Fassung aus dem Ortsbeirat Golm als neue Fassung.

 

 

Herr Finken unterstützt die geänderte Fassung. Eine solche Planung ist frühzeitig vorzunehmen, dazu gehöre ein Gesamtkonzept.

 

 

Herr Pfrogner schließt sich der Haltung der Verwaltung an.

 

 

Frau Krause macht deutlich, dass die PKW-Nutzung auch aufgrund des unzureichenden öffentlichen Personennahverkehrs im Ortsteil so hoch sei. Sie bleibt trotz des Bebauungsplans Nr. 157 bei ihrem Antrag.

 

 

Der Vorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages zur Abstimmung.

 

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Der Oberbürgermeister wird gebeten, für den OT Potsdam-Golm im Rahmen der wachsenden Verkehrsdichte ein Standortkonzept für den ruhenden Verkehr (öffentliche Parkplätze, Parkhaus, Anliegerparkplätze) zu erarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

2

 

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.