29.01.2020 - 6.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit der geänderten Anlage 3, die den Stadtverordneten digital zur Verfügung gestellt wurde, zuzustimmen.

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

 

Der Ortsbeirat lehnt die Rückstufung des Bebauungsplans Nr. 7 „Innenbereich, 1. Änderung und Ergänzung, TB An der Sporthalle, (OT Groß Glienicke)“ in die Priorität 2 Q ab.

 

Der Ortsbeirat Golm empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

 

Der B-Plan 147 - „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ soll in die Priorität 1 hochgestuft werden.

 

Der Ortsbeirat Grube empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

 

Die weitere Beibehaltung/ Einstufung des B-Plans 158 „Am Küssel“ in der Priorität 1Q für die Jahre 2020/2021.

 

Der Ortsbeirat Eiche empfiehlt, der Vorlage mit folgender Änderung zuzustimmen:

 

 

In Anlage 3 ist der B-Plan Nr. 147 Anbindung Golm/Golmer Chaussee von Priorität 2 l in Priorität 1 l umzustellen.

Hilfsweise ist ein anderer B-Plan von Priorität 1 l in 2 l umzustellen, z. B. die Beplanung Pirscheide oder ein anderer noch eher geeigneter Plan.

 

Die Ortsbeiräte Satzkorn, Neu Fahrland und Uetz-Paaren haben die Vorlage zur Kenntnis genommen. Die Ortsbeiräte Marquardt und Fahrland empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

Der Stadtverordnete Progner, Fraktion DIE aNDERE, nimmt gemäß § 22 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung an der Beratung und Abstimmung des Beschlussvorschlags nicht teil.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Groß Glienicke empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Golm empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Grube empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Eiche empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2020 bis 2021 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen