29.01.2020 - 6.2 Strategischer Eckwertebeschluss für die Planun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Voten der Fachausschüsse und Ortsbeiräte liegen den Stadtverordneten digital im Ratsinformationssystem vor. Nach kontroverser Diskussion plädiert Herr Exner, Beigeordneter für Finanzen, Investition und Controlling, für die Annahme des Votums aus dem Hauptausschuss, als den koordinierenden Ausschuss. Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE und teilweise dem Änderungsantrag der Fraktion CDU zu der Ziffer 2, Ergänzung des Themenfeldes: „Attraktivierung der Landeshauptstadt Potsdam als Wirtschaftsstandort“ zuzustimmen und demnach sich dem geänderten Beschlusstext wie vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlen, anzuschließen. Weiterhin empfiehlt der Hauptausschuss den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE und den Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten abzulehnen Der Änderungsantrag der Fraktion AfD wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

 

Der Stadtverordnete Friederich, Fraktion CDU, erklärt, dass der 1. Änderungsantrag zum Teil vom Hauptausschuss übernommen wurde und nur der 2. Teil abzustimmen ist. Alle weiteren Änderungsanträge zieht er namens seiner Fraktion zurück.

 

Abstimmung:

 

1.) Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 20.11.2019 wird mit

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

2.) Der Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten vom 04.12.2019 wird mit

 

3.) Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlenen

Änderungen/Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

4.) Der Änderungsantrag der Fraktion CDU vom 13.01.2020, bezüglich des 2.

Teil, ab dem 7. Themenfeld wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Die aus den Allgemeinen Finanzierungsmitteln als Finanzrahmen abgeleiteten Strategischen Eckwerte je Geschäftsbereich für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2024 (siehe Anlage, Tabelle 2). Leitgedanke bei der Ableitung ist die Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam.

2. Es gelten die folgenden sechs strategischen Themenfelder, welche innerhalb der Eckwerte finanziell zu berücksichtigen sind:

  • Die Landeshauptstadt Potsdam als rgernahe Dienstleisterin und attraktive Arbeitgeberin
  • Klimaschutz und umwelt- und sozialgerechte Mobilität
  • Bezahlbares Wohnen und nachhaltige Quartiersentwicklung, sozialer Ausgleich und gleichwertige Lebensverhältnisse in den Stadt- und Ortsteilen
  • Moderne Bildungsinfrastruktur
  • Konzeptionierung, Entwicklung und Erstellung einer 10-Jahres-Investitionsplanung für die Landeshauptstadt Potsdam
  • Attraktivierung der Landeshauptstadt Potsdam als Wirtschaftsstandort

 

3. Unter Einhaltung dieser finanziellen und strategischen Vorgaben wird dem Investitionshaushalt 2020/2021 und der mittelfristigen Investitionsplanung bis 2024 jeweils jährlich ein Eigenmittelanteil von rd. 40 Mio. EUR (kumuliert: 200 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt.

3a

Diese erhöhten, teilweise nicht gebundenen Eigenmittel sollen insbesondere folgenden investiven Schwerpunktsetzungen in den Jahren von 2020 bis 2024 dienen:

  • Aktive Liegenschaftsstrategien / Grundstücksankäufe
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Radwege / Radverkehr
  • IT und Schul-IT
  • Bildungsinfrastruktur / Schulen, Schulsport, Schulausstattung
  • Schaffung guter Arbeitsbedingungen (u.a. Verwaltungsgebäude)
  • Stadtentwicklungsmaßnahmen Potsdamer Süden

 

3b

Der Klimaschutz ist ein herausgehobenes und sämtliche städtische Aufgaben umfassendes Ziel. Daher erfolgt im Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2020/2021 eine gesonderte Darstellung und Berichterstattung, welche finanziellen Ressourcen in den einzelnen Produkten und in den Investitionsmaßnahmen der Geschäftsbereiche für die Erreichung dieses Zieles vorgesehen sind.

4. Haushaltsneutrale Umschichtungen zwischen den Geschäftsbereichsbudgets können im Rahmen der konkretisierenden Haushaltsplanung vorgenommen werden. Die Pflichtleistungen sind dabei zu sichern. Auch Mittel r freiwillige Leistungen sollen möglichst mit ansteigenden Bedarfen entsprechend dem Bevölkerungswachstum erhöht werden.

5. Zur Absicherung und Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten adäquat auszuschöpfen.

6. Etwaige Veränderungen bei nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

7. Die Anstrengungen zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung (siehe Beschluss der StVV vom 07.03.2018 DS 17/SVV/0953) werden mit dem Schwerpunkt Aufgabenkritik fortgeführt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen