29.01.2020 - 6.4 Räume für Kulturschaffende und Kreative - Besch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 29.01.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.
Der Ausschuss für Kultur empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung um Ziffer 3 zuzustimmen:
…
3) Der Oberbürgermeister berichtet der Stadtverordnetenversammlung nach dem ersten Jahr der Vermietung jährlich über die Vermietungssituation und über den Anteil der mietpreislich gebundenen Nutzung unter Angabe der konkreten Flächen.
Diese Berichterstattung ist nach Ablauf der zwanzigjährigen Bindungsfrist fortzuführen.
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage mit den Ergänzungen laut Ergänzungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 15.01.2020 wie folgt zuzustimmen:
. . .
3) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das durch die Glockenweiß GmbH angebotene Nutzungskonzept rechtlich gesichert wird:
- 18.434 m2 Nutzung durch Kultur- und Kreativwirtschaft, davon eine Nutzfläche von 8.073 m2 zu einer durchschnittlichen Anfangsmiete von 9,00 EUR/m2 mit Mietzinsanpassung (Erhöhung/Herabsetzung) nach gesamtdeutschem Verbraucherindex;
- Bindungsfrist und Nachweispflicht 20 Jahre ab Fertigstellung der Gebäude;
- Sicherung der Nutzungsvorgaben durch Vertragsstrafen;
- Sicherung der Nutzungsvorgaben durch dingliche Sicherung im Grundbuch;
4) Der Oberbürgermeister berichtet der Stadtverordnetenversammlung nach dem ersten Jahr der Vermietung jährlich über die Vermietungssituation und über den Anteil der mietpreislich gebundenen Nutzung unter Angabe der konkreten Flächen. Diese Berichterstattung ist nach Ablauf der zwanzigjährigen Bindungsfrist fortzuführen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Stadtverordnete Laabs beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE, die namentliche Abstimmung der Gesamtvorlage.
Abstimmung:
Die vom Hauptausschuss empfohlenen Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1) Für das Grundstück ehem. Feuerwache/Langer Stall erfolgt die Anhandgabe entsprechend der Empfehlung des Auswahlgremiums vom 14.11.2019 an die Glockenweiß GmbH.
Sofern der Bieter von seinem Angebot zurücktreten sollte, sollen Verhandlungen mit dem von der Auswahlkommission bestimmten Nachrücker Euroboden GmbH aufgenommen werden.
2) Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des KreativQuartiers zu schaffen, wird der Oberbürgermeister beauftragt den Bebauungsplan Nr.1 "Neuer Markt/Plantage" für den Bereich des künftigen Kreativquartiers zu ändern.
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Neuer Markt/Plantage" erfolgt nach § 13a BauGB.
3) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das durch die Glockenweiß GmbH angebotene Nutzungskonzept rechtlich gesichert wird:
- 18.434 m2 Nutzung durch Kultur- und Kreativwirtschaft, davon eine Nutzfläche von 8.073 m2 zu einer durchschnittlichen Anfangsmiete von 9,00 EUR/m2 mit Mietzinsanpassung (Erhöhung/Herabsetzung) nach gesamtdeutschem Verbraucherindex;
- Bindungsfrist und Nachweispflicht 20 Jahre ab Fertigstellung der Gebäude;
- Sicherung der Nutzungsvorgaben durch Vertragsstrafen;
- Sicherung der Nutzungsvorgaben durch dingliche Sicherung im Grundbuch;
4) Der Oberbürgermeister berichtet der Stadtverordnetenversammlung nach dem ersten Jahr der Vermietung jährlich über die Vermietungssituation und über den Anteil der mietpreislich gebundenen Nutzung unter Angabe der konkreten Flächen. Diese Berichterstattung ist nach Ablauf der zwanzigjährigen Bindungsfrist fortzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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837,5 kB
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