21.01.2020 - 4.3 Instrumente zur Begrenzung des Mietenanstiegs i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt den Antrag in der Fassung des Votums des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion (GSWI) ein:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stand der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts von 2015 (DS 15/SVV/0609) darzustellen und die Wirksamkeit zu bewerten. Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung bis Mai 2020 vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang sollen zur Aktualisierung des Wohnungspolitischen Konzepts Vorschläge zur weiteren Begrenzung des Mietenanstiegs geprüft und entwickelt werden. Dazu gehören z.B. solche Instrumente wie Sozialerhaltungssatzung, Milieuschutzsatzung und die Förderung von genossenschaftlicher sowie gemeinschaftlicher Eigentumsbildung.

 

Dabei ist aufzuzeigen, welche Voraussetzungen für bezahlbares Wohnen durch Bund und Land geschaffen werden müssen und wie die Stadt entsprechende Forderungen wirksam vertreten kann.

 

Der Oberbürgermeister wird zudem aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung, beginnend in 2020 einen zweijährigen Bericht zur Wohnungsmarktbeobachtung vorzulegen.“

 

 

Herr Jekel (Bereich Wohnen) bestätigt, dass die geänderte Fassung aus dem GSWI-Ausschuss verwaltungsseitig befürwortet wird und die Bearbeitung innerhalb des Bündnisses für Wohnen erfolgen wird.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Fassung zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stand der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts von 2015 (DS 15/SVV/0609) darzustellen und die Wirksamkeit zu bewerten. Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung bis Mai 2020 vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang sollen zur Aktualisierung des Wohnungspolitischen Konzepts Vorschläge zur weiteren Begrenzung des Mietenanstiegs geprüft und entwickelt werden. Dazu gehören z.B. solche Instrumente wie Sozialerhaltungssatzung, Milieuschutzsatzung und die Förderung von genossenschaftlicher sowie gemeinschaftlicher Eigentumsbildung.

 

Dabei ist aufzuzeigen, welche Voraussetzungen für bezahlbares Wohnen durch Bund und Land geschaffen werden müssen und wie die Stadt entsprechende Forderungen wirksam vertreten kann.

 

Der Oberbürgermeister wird zudem aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung, beginnend in 2020 einen zweijährigen Bericht zur Wohnungsmarktbeobachtung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1