20.02.2020 - 3.1 Treibhausgasneutralität neuer Investitionen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke SBWL, KUM, WA KIS (Wiedervorlage)
- Datum:
- Do., 20.02.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Walter führt zur Entstehungsgeschichte der Neufassung des Antrages (Fassung vom 19.02.2020) aus, die den Mitgliedern u.a. als Tischvorlage vorliegt.
Herr Twerdy bringt die neue Fassung ein und erläutert sie.
„Die Landeshauptstadt Potsdam – mit ihren kommunalen Unternehmen – wird eine Vorreiterkommune zum Thema Klimaschutz in der Bundesrepublik. Sie treibt Dekarbonisierungsstrategien aktiv voran. Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich, bis Dezember 2020 darzustellen, wie es möglich wird und mit welchen technischen und finanziellen Voraussetzungen, die Treibhausgasimmissionen bei Investitionen in Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen und Kraftwerke soweit wie möglich zu reduzieren, bzw. wenn immer möglich auf Null zu senken.
Das bedeutet im Einzelnen:
1. Gebäudebetrieb
Bei Gebäudeneubau oder dem Tausch der zentralen Heizanlage bzw. Klimaanlage ist ein Weg zu gewährleisten, dass durch den Betrieb des Gebäudes in den Bereichen Heizung, Kühlung, Technik und Stromversorgung keine Treibhausgasemissionen mehr entstehen. Z.B. können zur Wärmeversorgung des Gebäudes erneuerbare Energien (hier jeweils in der Definition des Erneuerbare-Energien- Gesetzes) eingesetzt werden oder Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Ebenso ist die Wärmeversorgung über das Fernwärmenetz der LHP/EWP eine nachhaltige Lösung; die Fernwärmerzeugung wird mittel-/ langfristig auf treibhausgasfreie Erzeugung umgestellt. Öl-betriebene Heizungen werden nicht mehr installiert. Die Umstellung von erdgasbetriebenen Heizungen ist objektspezifisch zu prüfen. Gebäude werden, wenn immer möglich, mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.
2. Gebäudeerrichtung und –sanierung
Der Neubau und die umfassende Sanierung von Gebäuden erfolgt nach den Grundsätzen des Nachhaltigen Bauens, mit besonderem Augenmerk auf die Auswahl der Baustoffe, wie z. B. Holz. Für Investitionsvorhaben ab einem Investitionsvolumen von 15 Mio. Euro erfolgt eine Nachhaltigkeitszertifizierung durch ein etabliertes Zertifizierungsverfahren (DGNB oder BNB).
3. Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen
Fahrzeuge und Maschinen sind so zu beschaffen, dass die durch ihren Betrieb entstehenden Treibhausgasemissionen so weit wie möglich, vorzugsweise auf Null, reduziert werden. Z. B. können Dienstfahrräder eingesetzt werden oder Kraft- sowie Nutzfahrzeuge und Maschinen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Ausgenommen hiervon sind Spezialfahrzeuge und - maschinen, deren Einsatz zwingend erforderlich ist (wie z.B. die Feuerwehr) aber nur solange es noch keine relevante Marktverfügbarkeit mit Elektroantrieben gibt. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.
4. Stromlieferverträge
Bei Stromlieferverträgen wird weiterhin gewährleistet, dass der zu liefernde Strom aus erneuerbaren Energien stammt.
5. Mögliche Unvermeidbarkeit und Kompensation
Sollte aus Sicht der jeweiligen Verwaltungseinheit eine treibhausgasneutrale Investitionslösung nicht möglich sein, ist die Klimakoordinierungsstelle zur Beratung zu konsultieren. Falls auch die Klimakoordinierungsstelle keine treibhausgasneutrale Lösung findet, wird ein Ausgleich von Treibhausgasemissionen angestrebt.
6. Kommunale Unternehmen
Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, entsprechende Regelungen für die kommunalen Unternehmen zu bewirken, soweit diese dort noch nicht auf den Weg gebracht sind. Vorhandene Ansätze und Strategien zum Klimaschutz – wie die aktuelle Dekarbonisierungsstrategie von SWP/EWP – sind zu intensivieren. Bei der Neuerrichtung von Kraftwerken zur Strom- bzw. Wärme-/Kälteerzeugung oder dem Austausch wesentlicher Komponenten wird gewährleistet, dass diese bei der Energiewandlung in Strom keine Treibhausgasemissionen erzeugen.“
Trotz einiger Kritikpunkte seinerseits an der Neufassung, beispielsweise das Thema Fernwärme betreffend, und dem Hinweis, dass es sich hier zunächst um einen Prüfauftrag handelt, ist diese neue Fassung zustimmungswürdig.
Auf seinen Hinweis auf eine redaktionelle Änderung im zweiten Satz des ersten Absatzes, wo es Treibhausgasemissionen heißen muss und nicht Treibhausgasimmissionen, wird dies korrigiert.
Auf die Kritik bezüglich der Fernwärme geht Herr Walter erläuternd ein.
Herr Richter (Kommunaler Immobilien Service) geht auf die Kritikpunkte von Herrn Twerdy ein und bezieht sich auf den KIS Werksausschuss, in dem der Antrag ebenfalls ausführlich diskutiert und in einer geänderten Fassung beschlossen wurde.
Herr Pfrogner spricht sich für die neue Fassung des Antrages aus, allerdings macht er Einschränkungen bezüglich der Rettungsfahrzeuge. Hier stehe die Gewährleistung der Funktionalität an erster Stelle.
Herr Finken fehlt der finanzielle Aspekt. Er bittet im ersten Absatz, vierte Zeile, hinter „und finanziellen Voraussetzungen“ folgende Ergänzung vorzunehmen, „im Rahmen des beschlossenen Haushalts und der mittelfristigen Finanzplanung".
Herr Walter spricht sich gegen diese Ergänzung aus.
Der Vorsitzende stellt die Ergänzung von Herrn Finken zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: mit 1:4:2 abgelehnt.
Herr Olbrich bittet ein Minderheitenvotum seiner Fraktion zu Protokoll zu nehmen. Die AfD als Partei lehnt das hier diskutierte Thema in der Form ab.
Herr Pfrogner weist darauf hin, dass die Brandenburgische Kommunalverfassung kein Minderheitenvotum vorsieht, weswegen dem Wunsch von Herrn Olbrich nicht gefolgt werden kann.
Der Vorsitzende stellt die neue Fassung des Antrages vom 19.02.2020 (mit der redaktionellen Änderung im ersten Absatz) zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam – mit ihren kommunalen Unternehmen – wird eine Vorreiterkommune zum Thema Klimaschutz in der Bundesrepublik. Sie treibt Dekarbonisierungsstrategien aktiv voran. Die Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet sich, bis Dezember 2020 darzustellen, wie es möglich wird und mit welchen technischen und finanziellen Voraussetzungen, die Treibhausgasimemissionen bei Investitionen in Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen und Kraftwerke soweit wie möglich zu reduzieren, bzw. wenn immer möglich auf Null zu senken.
Das bedeutet im Einzelnen:
1. Gebäudebetrieb
Bei Gebäudeneubau oder dem Tausch der zentralen Heizanlage bzw. Klimaanlage ist ein Weg zu gewährleisten, dass durch den Betrieb des Gebäudes in den Bereichen Heizung, Kühlung, Technik und Stromversorgung keine Treibhausgasemissionen mehr entstehen. Z.B. können zur Wärmeversorgung des Gebäudes erneuerbare Energien (hier jeweils in der Definition des Erneuerbare-Energien- Gesetzes) eingesetzt werden oder Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Ebenso ist die Wärmeversorgung über das Fernwärmenetz der LHP/EWP eine nachhaltige Lösung; die Fernwärmerzeugung wird mittel-/ langfristig auf treibhausgasfreie Erzeugung umgestellt. Öl-betriebene Heizungen werden nicht mehr installiert. Die Umstellung von erdgasbetriebenen Heizungen ist objektspezifisch zu prüfen. Gebäude werden, wenn immer möglich, mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.
2. Gebäudeerrichtung und –sanierung
Der Neubau und die umfassende Sanierung von Gebäuden erfolgt nach den Grundsätzen des Nachhaltigen Bauens, mit besonderem Augenmerk auf die Auswahl der Baustoffe, wie z. B. Holz. Für Investitionsvorhaben ab einem Investitionsvolumen von 15 Mio. Euro erfolgt eine Nachhaltigkeitszertifizierung durch ein etabliertes Zertifizierungsverfahren (DGNB oder BNB).
3. Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen
Fahrzeuge und Maschinen sind so zu beschaffen, dass die durch ihren Betrieb entstehenden Treibhausgasemissionen so weit wie möglich, vorzugsweise auf Null, reduziert werden. Z. B. können Dienstfahrräder eingesetzt werden oder Kraft- sowie Nutzfahrzeuge und Maschinen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Ausgenommen hiervon sind Spezialfahrzeuge und - maschinen, deren Einsatz zwingend erforderlich ist (wie z.B. die Feuerwehr) aber nur solange es noch keine relevante Marktverfügbarkeit mit Elektroantrieben gibt. Emissionen aus Vorketten in der Produktion der Investitionsgüter finden hier keine Berücksichtigung.
4. Stromlieferverträge
Bei Stromlieferverträgen wird weiterhin gewährleistet, dass der zu liefernde Strom aus erneuerbaren Energien stammt.
5. Mögliche Unvermeidbarkeit und Kompensation
Sollte aus Sicht der jeweiligen Verwaltungseinheit eine treibhausgasneutrale Investitionslösung nicht möglich sein, ist die Klimakoordinierungsstelle zur Beratung zu konsultieren. Falls auch die Klimakoordinierungsstelle keine treibhausgasneutrale Lösung findet, wird ein Ausgleich von Treibhausgasemissionen angestrebt.
6. Kommunale Unternehmen
Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, entsprechende Regelungen für die kommunalen Unternehmen zu bewirken, soweit diese dort noch nicht auf den Weg gebracht sind. Vorhandene Ansätze und Strategien zum Klimaschutz – wie die aktuelle Dekarbonisierungsstrategie von SWP/EWP – sind zu intensivieren. Bei der Neuerrichtung von Kraftwerken zur Strom- bzw. Wärme-/Kälteerzeugung oder dem Austausch wesentlicher Komponenten wird gewährleistet, dass diese bei der Energiewandlung in Strom keine Treibhausgasemissionen erzeugen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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54 kB
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