29.01.2020 - 7.4 Instrumente zur Begrenzung des Mietenanstiegs i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung wird dieser Antrag gemeinsam mit der DS 19/SVV/1258 behandelt.

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag in einer neuen Fassung zuzustimmen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag in der vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlenen neuen Fassung zuzustimmen, die anschließend zur Abstimmung gestellt wird:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stand der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts von 2015 (DS 15/SVV/0609) darzustellen und die Wirksamkeit zu bewerten. Das Ergebnis soll der Stadtverordnetenversammlung bis Mai 2020 vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang sollen zur Aktualisierung des Wohnungspolitischen Konzepts Vorschläge zur weiteren Begrenzung des Mietenanstiegs geprüft und entwickelt werden. Dazu gehören z.B. solche Instrumente wie Sozialerhaltungssatzung, Milieuschutzsatzung und die Förderung von genossenschaftlicher sowie gemeinschaftlicher Eigentumsbildung.

 

Dabei ist aufzuzeigen, welche Voraussetzungen für bezahlbares Wohnen durch Bund und Land geschaffen werden müssen und wie die Stadt entsprechende Forderungen wirksam vertreten kann.

 

Der Oberbürgermeister wird zudem aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung, beginnend in 2020 einen zweijährigen Bericht zur Wohnungsmarktbeobachtung vorzulegen.

 

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Anlagen