23.01.2020 - 7.1 Strategischer Eckwertebeschluss für die Planun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle 103
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 23.01.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im Laufe der Diskussion wurden folgende Sachverhalte von den Mitgliedern angesprochen:
- Begriffe der Jugendhilfe und Jugendförderung werden im Text des Eckwertebeschlusses nicht richtig angewendet bzw. zugeordnet. Im Eckwert sind keine konkreten Maßnahmen (z.B. Hilfearten) und deren Finanzierung abzulesen. Die Darstellungsstruktur ist zu grob und damit wird der Eckwert für den Leser intransparent (Herr Ströber, Herr Kljunic Herr Otto).
Frau Aubel und Herr Wollenberg erläutern unter Berücksichtigung der genannten Sachverhalte nochmals das Planungsverfahrung „Eckwertebeschluss“. Mit dem Eckwert wird ein finanzieller Rahmenplan heruntergebrochen auf Geschäftsbereiche/Fachbereiche für den kommenden Haushalt 2020/2021 beschlossen. Nach dem Beschluss erfolgt die Feinplanung der Fachbereiche, in der die Aufgaben, Projekte und Maßnahmen inhaltlich und finanziell konkret darstellt werden. Dazu nutzen die Fachbereiche u.a. das Instrument der Ziel- und Planungskonferenzen. Am Ende entsteht ein konkreter Jahresplan der Fachbereiche, der den Fachausschüssen vorgelegt wird. Zeitlich betrachtet hat sich der Prozess der Haushaltsaufstellung nach hinten verschoben, weil der Eckwertebeschluss im Dezember 2019 nicht zu Stande gekommen ist. Die Folge davon ist, dass mit Jahresbeginn kein konkreter Plan für die Ausschussarbeit vorliegt.
Die vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsanträge werden vom JHA zur Kenntnis genommen, da die Anträge im RIS infolge der Cyberattacke nicht zur Verfügung standen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
- Die aus den Allgemeinen Finanzierungsmitteln als Finanzrahmen abgeleiteten Strategischen Eckwerte je Geschäftsbereich für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2024 (siehe Anlage, Tabelle 2). Leitgedanke bei der Ableitung ist die Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam.
- Es gelten die folgenden fünf strategischen Themenfelder, welche innerhalb der Eckwerte finanziell zu berücksichtigen sind:
▪ Die Landeshauptstadt Potsdam als attraktiver Arbeitgeber und Dienstleister
▪ Umweltgerechte Mobilität
▪ Bezahlbares Wohnen und nachhaltige Quartiersentwicklung
▪ Moderne Bildungsinfrastruktur
▪ Konzeptionierung, Entwicklung und Erstellung einer 10-Jahres-Investitionsplanung für die Landeshauptstadt Potsdam
- Unter Einhaltung dieser finanziellen und strategischen Vorgaben wird dem Investitionshaushalt 2020/2021 und der mittelfristigen Investitionsplanung bis 2024 jeweils jährlich ein Eigenmittelanteil von rd. 40 Mio. EUR (kumuliert: 200 Mio. EUR) zur Verfügung gestellt.
- Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können haushaltsneutrale Umschichtungen zwischen den Geschäftsbereichs-Budgets vorgenommen werden.
- Zur Absicherung und Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten adäquat auszuschöpfen.
- Etwaige Veränderungen bei nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.
- Die Anstrengungen zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung (siehe Beschluss der StVV vom 07.03.2018 DS 17/SVV/0953) werden mit dem Schwerpunkt Aufgabenkritik fortgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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