29.01.2020 - 8.12 Entschädigung Jugendhilfeausschuss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 280 €. Die Stellvertreterregelungen der Entschädigungssatzung gelten analog.

 

  1. Sitzungsgeld in Höhe von 30 € wird gewählten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für die Teilnahme an den Sitzungen gewährt.

 

Die Entschädigungen werden rückwirkend ab dem Tag der Konstituierung des Jugendhilfeausschusses gewährt.

 

Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt des dieses Gremium betreuenden Bereich einzustellen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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